Blaue Karte

Die Blaue Karte ist ein finanzielles Unterstützungsangebot der Stadt Thun für Eltern von Schulkindern. Wer eine Blaue Karte besitzt, hat Anspruch auf die Rückerstattung von 50 Prozent der Kosten für Schulreisen, Skilager, Landschulwochen oder andere Aktivitäten der Volksschule.

Was ist die Blaue Karte?

Eltern, für die Kosten von schulischen Aktivitäten eine grosse finanzielle Belastung darstellen, können für ihre Kinder ab Kindergarten bis zur 9. Klasse die Blaue Karte beantragen. Die Stadt Thun übernimmt für Inhaberinnen und Inhaber der Blauen Karte einen Teil der anfallenden Kosten. Dies gilt bei:

  • von Volksschulen organisierten Ferienlagern und Skilagern
  • Schulverlegungen wie Landschulwochen, Projektwochen, Studienwochen
  • Schulreisen, Lernausflüge
  • Thuner Ferienpass
  • Thuner Ferieninsel
  • weiteren schulnahen Aktivitäten mit vergleichbarer Zielsetzung

Zudem berechtigt die Blaue Karte, Kurse im Rahmen des freiwilligen Schulsportes der Stadt Thun unentgeltlich zu besuchen. Die rechtlichen Grundlagen sind in der Verordnung über die Gewährung von Beiträgen an Aktivitäten der Volksschule geregelt.

 

Wer erhält die Blaue Karte?

Kinder ab Kindergarten bis zur 9. Klasse, deren Eltern vom Sozialdienst oder durch die Asylkoordination unterstützt werden oder Quellensteuer bezahlen. Ist keiner dieser Punkte gegeben, ist für eine Bewilligung der Blauen Karte das Reineinkommen gemäss rechtskräftiger Veranlagung der letzten Steuerperiode massgebend. Die Stadt Thun bewilligt die Blaue Karte, sofern das Reineinkommen bei entsprechender Anzahl Personen im gleichen Haushalt nicht überschritten wird. Die Bewilligung der Blauen Karte erfolgt jeweils für ein Schuljahr.
 

Haushalt mit Reineinkommen bis CHF
2 Personen 35'700.00
3 Personen 44'900.00
4 Personen 52'700.00
5 Personen 58'100.00
6 Personen 63'500.00
7 oder mehr Personen 66'500.00

 

Kontakt

Amt für Bildung und Sport
033 225 84 06
abs@thun.ch

Blaue Karte: So stellen Sie den Antrag

Sie füllen das untenstehende Antragsformular elektronisch aus, drucken es anschliessend aus, und senden es unterschrieben per Post an das Amt für Bildung und Sport, Hofstettenstrasse 14,…

Sie füllen das untenstehende Antragsformular elektronisch aus, drucken es anschliessend aus, und senden es unterschrieben per Post an das Amt für Bildung und Sport, Hofstettenstrasse 14, Postfach 145, 3602 Thun. Kann die Stadt Thun die Blaue Karte bewilligen, wird sie den Erziehungsberechtigten zugestellt.

Blaue Karte: So erfolgt die Rückerstattung

Anträge auf Auszahlung können Sie bis spätestens sechs Monate nach Durchführung des Anlasses geltend machen. Die Beiträge werden in der Regel erst nach Durchführung der entsprechenden Ak…

Anträge auf Auszahlung können Sie bis spätestens sechs Monate nach Durchführung des Anlasses geltend machen. Die Beiträge werden in der Regel erst nach Durchführung der entsprechenden Aktivität und nach Vorliegen einer Schlussabrechnung mit Unterschrift der Lehrperson ausbezahlt. Die entsprechenden Belege können Sie mit dem Formular «Blaue Karte Rückerstattung» beim Amt für Bildung und Sport einreichen.

Blaue Karte: Informationen in anderen Sprachen

Unter den Dokumenten finden Sie Informationen zur Blauen Karte in anderen Sprachen. Bei Fragen hilft das Amt für Bildung und Sport gerne weiter. Kontakt Amt für Bildung und Sport …

Unter den Dokumenten finden Sie Informationen zur Blauen Karte in anderen Sprachen. Bei Fragen hilft das Amt für Bildung und Sport gerne weiter.

Kontakt

Amt für Bildung und Sport
Tanja Beutler

Hofstettenstrasse 14
Postfach 145
3602 Thun

033 225 86 95
tanja.beutler@thun.ch