Bootsplätze

Thun ist ein Paradies für Wasserbegeisterte – zum Beispiel für Bootsfahrerinnen und Bootsfahrer. Ihnen vermietet die Stadt Thun insgesamt rund 680 Bootsplätze, 315 davon im modernen Hafen Lachen. Die Plätze sind so begehrt, dass die Stadt für neue Mieterinnen und Mieter eine Warteliste führen muss.

Hafenanlagen

In Thun befinden sich insgesamt zehn Anlageplätze für Boote, acht davon mit Wasserplätzen (WP), zwei Anlagen mit Trockenplätzen (TP).

WP Lachengraben 43 Plätze
WP Lachenkanal
Hafenordnung Hafen Lachen
315 Plätze
WP Pfaffenbühl-Mauer und -Steg 57 Plätze
WP TYC-Damm 30 Plätze
WP Sonnmattweg 8 Plätze
WP Libellenweg 10 Plätze
WP Hechtweg 11 Plätze
WP Campingplatz-Mauer und -Steg 78 Plätze
TP Strandbad 62 Plätze
TP Sporthalle Lachen 69 Plätze

Als Grundlage für die Bewirtschaftung der Bootsliegeplätze der Stadt Thun dient die Bootsplatzverordnung (BPV). Darin sind auch die Gebühren der städtischen Bootsplätze und Dienstleistungen geregelt.

 

Informationen Kanton Bern

Information Bau- und Verkehrsdirektion
Seit Mitte September 2024 gilt im Kanton Bern eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP). Der Grosse Rat hat in der Wintersession 2024 mit der Änderung des Schifffahrtsdekretes die bereits seit Herbst 2024 provisorisch geltende Schiffsmelde- und Reinigungspflicht per 1. Januar 2025 definitiv eingeführt. Der Regierungsrat hat mit einer Verordnung die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier: Schiffsreinigungspflicht
 

Verhalten auf Gewässern  
Quaggamuschel & Reinigungspflicht Meldepflicht ab 23. September 2024
   

 

Ganzjährige Nutzung der Wasserplätze 

Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter eines Wasserplatzes, uns bis spätestens am 6. Oktober 2025 mitzuteilen, in welcher Form das Boot überwintert wird:

  • im Wasser (01.12. – 31.03., 4 Monate)
  • auf einem Bootsüberwinterungs-Platz der Stadt Thun (Anmeldung gemäss nächstem Abschnitt)
  • Private Überwinterung

Rückmeldung an bootsplatz@thun.ch oder 033 225 89 58.

 

Auswassern / Überwinterung

Vor Beginn des Winters können die Bootsbesitzenden ihre Boote auswassern. Die Auswasserung 2025 mit organisiertem Kran findet statt am:

  • Samstag, 25. Oktober 2025 von 7.00 bis ca. 12.30 Uhr mit Kran der Firma Frutiger AG
  • Mittwoch, 22. Oktober 2025 15.00 bis 17.00 Uhr, Auswasserung ohne Kran

Die Plätze für die Bootsüberwinterung 2025 / 26 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden wiederum markiert sein. Gemeldete Boote werden nach Nummern zugeteilt. Ihre Anmeldung muss zwingend bis am 6. Oktober 2025 beim Amt für Bildung und Sport eingehen; bootsplatz@thun.ch oder 033 225 89 58.

Informationen bezüglich zugeteilter Überwinterungsplatz-Nummer sowie Zeitfenster werden vorgängig per E-Mail mitgeteilt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, die zugeteilten Zeitfenster einzuhalten.

Bis spätestens am 31. März 2026 ist der Überwinterungsplatz zwingend zu räumen.

Tarife pro Platz zur Bootsüberwinterung (zuzüglich MwSt.)

Mietpersonen Gemeinde Thun:

Bootslänge Betrag pro Platz
Bis 6.00 m  CHF 200.00
Über 6.00 m  CHF 300.00

Nicht ortsansässige Mietpersonen:

Bootslänge Betrag pro Platz
Bis 6.00 m  CHF 300.00
Über 6.00 m  CHF 450.00

 

Bei der Strandbadkasse wird zu genannten Daten und Zeiten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung (d.h. die Vignette) ist gut sichtbar am Boot oder Trailer anzubringen. Der Überwinterungsplatz wird wie gewohnt vor Ort in bar einkassiert.

Die Gebühren für einen Kranzug bis 2.3t betragen CHF 180.00, über 2.3t CHF 230.00 und über 3.0t CHF 300.00 zuzüglich MwSt. Diese werden nach der verbindlichen Reservation durch das Amt für Bildung und Sport zeitnah in Rechnung gestellt.

 

Hinweis zu Sanierungsarbeiten während dem Winter

Einwinterung 2025 / 26
Für die Einwinterung des Hafen Lachens wird ab dem 1. November 2025 die Wasserzufuhr inklusive Servicestelle abgestellt. Die Anlage wird frühestens nach Ostern 2026 wieder in Betrieb genommen.

Sanierungsarbeiten im Winter
Unter Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflicht (z.B. Verwendung umweltfreundlicher Substanzen) können vor Ort weiterhin Unterhaltsarbeiten am Boot durchgeführt werden. Jedoch sind Schleifarbeiten unbedingt zu unterlassen.

 

Einwassern 2026

Voraussichtlich wird am Samstag, 21. März 2026, von 07.00 bis ca. 12.30 Uhr mit Unterstützung eines Krans eingewassert.

Die Rückbestätigung für einen Kranzug hat bis spätestens Montag, 16. März 2026, über das Amt für Bildung und Sport, Fachstelle Sport, bootsplatz@thun.ch zu erfolgen.

 

Ironman 2026

Der Ironman 2026 findet am Sonntag, 5. Juli 2026 statt. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

 

Warteliste

Die Miete der Bootsplätze ist begehrt. Die Stadt Thun führt eine Warteliste für freie Plätze. Es ist mit einer Wartezeit von mehreren Jahren zu rechnen. Kontaktieren Sie bei Mietwunsch das Amt für Bildung und Sport (bootsplatz@thun.ch, 033 225 89 58).

 

Gästeplätze

Auch Gäste können in Thun einen Bootsplatz nutzen. Die Stadt Thun verfügt über vier Gästeplätze (am Kopfende der Wasserstege) im Hafen Lachen mit folgenden maximalen Bootsgrössen:

Gästeplatz Nummer maximale Bootsgrösse
253 3.30 x 10.00 m
354  3.00 x  6.50 m
448 3.00 x  8.00 m
546 2.50 x  6.50 m

Während der Bootssaison (April bis Ende November) können Anfragen mindestens fünf Tage im Voraus an bootsplatz@thun.ch, 033 225 89 58 gerichtet werden. Kurzfristige Reservationsanfragen sowie auch Anfragen für weniger als 24 Stunden können aus organisatorischen Gründen nicht bearbeitet werden. Es besteht die Möglichkeit, freie beziehungsweise nicht reservierte (bitte Beschriftung beachten) Gästeplätze spontan zu belegen. Diese sind an der Strandbadkasse zu begleichen. Die Badesaison startet am 3. Mai 2025. 

 

Kontakt

Amt für Bildung und Sport
Fachstelle Sport
033 225 89 58 (Montag, Dienstag und Mittwoch)
bootsplatz@thun.ch