Die Überbauungsordnung «Burgerstrasse - General-Wille-Strasse» geht in die Mitwirkung
Die teils über fünfzigjährige Achse Burgerstrasse - General-Wille-Strasse bildet zusammen mit dem Bypass Thun Nord das Rückgrat des städtischen Strassenverkehrs. Die Strasse ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den heutigen Normen und Bedürfnissen. Zudem ist die Achse im kantonalen Sachplan Veloverkehr als Velovorrangroute aufgeführt und soll entsprechend ausgebaut werden. Gleichzeitig trägt die Stadt dadurch der Umsetzung der Velo- Initiative Rechnung. Mit der neuen Buslinie 7 zwischen Steffisburg und dem Zentrum Oberland gewinnt die Verkehrsachse auch für den öffentlichen Verkehr an Bedeutung. Der Stadtrat bewilligte am 20. März 2025 einen Nachkredit für die Planung der Sanierung und den Ausbau der Burgerstrasse und der General-Wille-Strasse (vgl. Medienmitteilung vom 5. März 2025). Nun liegt die notwendige Überbauungsordnung (UeO) mit Zonenplanänderung vor. Die Unterlagen liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 zur öffentlichen Mitwirkung auf.
Öffentliche Mitwirkung UeO Burgerstrasse - General-Wille-Strasse
Die Unterlagen liegen vom 9. Januar bis 9. Februar 2026 öffentlich auf und können im Auflageraum der Stadtverwaltung an der Industriestrasse 2 während der ordentlichen Bürozeiten oder unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Anregungen oder Einwände sind innerhalb der Auflagefrist an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder an planungsamt@thun.ch einzureichen.