Stadtrat

Der Stadtrat ist die Legislative der Stadt Thun. Das Parlament mit seinen 40 Mitgliedern beteiligt sich an der politischen Planung, befindet über Gesetzesvorgaben, behandelt Sachgeschäfte, entscheidet über bedeutende Ausgaben, wählt Behörden mit Entscheidungsbefugnis und beaufsichtigt den Gemeinderat sowie die Stadtverwaltung.

Alle vier Jahre erfolgen Gesamterneuerungswahlen. Die letzten Wahlen fanden am 27. November 2022 statt. Informationen und vergangene Wahlresultate finden Sie hier

 

Mitglieder

Der Stadtrat zählt 40 Mitglieder. Hier finden Sie die aktuelle Übersicht.

Seit der Gründung des Stadtrats haben zahlreiche Politikerinnen und Politiker im Thuner Parlament gewirkt. Ein Blick zurück:

 

Stadtratssekretär

Christoph Stalder

 

Sitzungen

Der Stadtrat tagt einmal pro Monat im Rathaus. Die Sitzungen sind öffentlich.

 

Aktuelle Sitzverteilung

 

Fraktionen 

Die Parteien bilden im Thuner Stadtrat fünf Fraktionen. Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen.

Fraktion Anzahl Mitglieder
SVP 9
Grüne 8
SP 7
GLP/EVP/EDU 7
FDP/Die Mitte 6

 

Stadträtliche Kommissionen

Die Sachkommissionen des Stadtrats sind nach den städtischen Direktionen gegliedert. Die Mitglieder beraten grundsätzliche politische Fragen aus dem Themenbereich der entsprechenden Direktion. Zudem begutachten sie sämtliche Sachgeschäfte des Stadtrates, bevor sie im Parlament behandelt werden. Sie können zudem parlamentarische Vorstösse in ihrem Zuständigkeitsbereich beraten und üben die politische Verwaltungskontrolle über die betreffende Direktion aus. Jedes Stadtratsmitglied ist in einer Sachkommission vertreten. Die Präsidien/Vizepräsidien ändern jährlich.

Die Budget- und Rechungskommission (BRK) besteht aus neun Mitgliedern. Dabei sollen alle Sachkommissionen mit mindestens einem Mitglied vertreten sein. Sie prüft das Budget, den Jahresbericht mit Rechnung sowie den Aufgaben- und Finanzplan aus gesamtstädtischer Optik und wirkt bei der Wahl des verwaltungsunabhängigen Rechnungsprüfungsorgans mit.

 

Parlamentarische Vorstösse

In dieser Datenbank finden Sie bis zurück ins Jahr 2011 alle parlamentarischen Vorstösse, die im Thuner Stadtrat eingereicht wurden.

Parlamentarische Vorstösse sind Instrumente, mit denen Ratsmitglieder, Fraktionen und Kommissionen Massnahmen oder Auskünfte verlangen können. Das Gesamtparlament behandelt schliesslich die von der Exekutive beantworteten Vorstösse. Zu den vier wichtigsten politischen Vorstössen in der Thuner Politik zählen Motion, Postulat, Interpellation und Fragestunde.

Mit einer Motion wird der Gemeinderat verpflichtet, dem Stadtrat einen Beschluss- oder Reglemententwurf vorzulegen. Ein Postulat beauftragt den Gemeinderat lediglich zu prüfen, ob es ein Gesetz, einen Beschluss oder eine Massnahme braucht. Mit der Interpellation kann der Stadtrat Informationen zu Geschäften und Themen der Stadtverwaltung verlangen.
Mit der Fragestunde kann das Parlament dem Gemeinderat kurzfristig aktuelle Fragen stellen.

 

Jugendvorstoss 

Seit 2014 können Jugendliche in Thun einen Jugendvorstoss einreichen. An einer Stadtratssitzung bringen sie dann allein oder zu zweit das Anliegen vor. Schliesst sich die Mehrheit des Stadtrates den Jugendlichen an, wird das Anliegen dem Gemeinderat weitergegeben.

Wohnst du in Thun und bist zwischen 13 und 18 Jahre alt? Dann bring dein Anliegen mit einem Jugendvorstoss in den Stadtrat. Schreibe deine Idee auf. Begeistere Freunde und Freundinnen von deiner Idee, sammle 40 Unterschriften.
Wie du vorgehen musst, erklären dir die Mitarbeitenden der Stadtkanzlei gerne. Bitte nimm in jedem Fall Kontakt auf per Telefon 033 225 82 17 oder per Mail an stadtrat@thun.ch. Die folgenden Unterlagen werden dir dienen, damit du möglichst wenig «Papierkram» erledigen musst.

 

Video zum ersten eingereichten Jugendvorstoss in Thun, Interview mit Lea Schütz, Miturheberin Vorstoss Klimanotstand


Statistische Angaben zum Thuner Stadtrat

 

Rechtliche Grundlagen

Hier finden Sie das Geschäftsreglement des Stadtrates.