Baugesuch und Beratung

Ist mein Vorhaben baubewilligungspflichtig? Was ist beim Erarbeiten und Einreichen eines Baugesuchs zu beachten? Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte rund um Baugesuche zusammengefasst. Zudem stehen die Mitarbeitenden des städtischen Bauinspektorats für Auskünfte zur Verfügung.

Baugesuch via eBau

Seit März 2022 können Baugesuche im Kanton Bern nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau übergeben Sie das unterzeichnete Hauptformular im Doppel mit den erforderlichen Planunterlagen und allfälligen Nebengesuchen in Papierform dem Bauinspektorat der Stadt Thun. Das Gesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Unterlagen dem Bauinspektorat in Papierform vorliegen. Gänzlich elektronische Baugesuche sind erst möglich, wenn die digitale Unterschrift im Kanton Bern rechtskräftig ist.

In eBau ist auch das Meldeformular zu Solaranlagen zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesem Meldeformular nicht mehr notwendig.

 

Auflageakten der Baupublikationen 

Während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen können Sie über diesen Link die Auflageakten der Baupublikationen online einsehen.

 

Bauvoranfrage

Die Planung eines Bauvorhabens kann anspruchsvoll sein – dies insbesondere bei Vorhaben in Zonen mit Planungspflicht, in Zonen für öffentliche Nutzungen, in Naturgebieten, Uferschutzzonen, Landwirtschaftszonen, Landschaftsbildgebieten, Altstadt-, Ortsbild- oder Strukturgebieten sowie bei denkmalpflegerisch inventarisierten Gebäuden. In einigen Gebieten gelten Überbauungsordnungen oder es sind qualitätssichernde Verfahren durchzuführen, bevor ein Baugesuch eingereicht wird.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage einzureichen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und die Erkenntnisse früh in die Projektierung einfliessen lassen.

Ihre Bauvoranfrage mit konkreten Fragestellungen richten Sie zusammen mit den vorhandenen Planunterlagen in schriftlicher Form als «einfache Vorabklärung» über die Plattform eBau an das Bauinspektorat Thun. Dieses trifft dann für Sie die wichtigsten Abklärungen mit den beteiligten Amts- und Fachstellen. Die Bauvoranfrage ist kein formell reglementiertes Verfahren. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

 

Baureglement

Möchten Sie das Baureglement und den Zonenplan der Stadt Thun einsehen? Hier gelangen Sie zur baurechtlichen Grundordnung.

 

Grundlagenbescheid zum Baureglement

Um die Planung eines Um- oder Neubaus zu vereinfachen, steht Bauwilligen in Thun der Grundlagenbescheid zur Verfügung. Der Grundlagenbescheid ist ein mehrseitiges Dokument, das Auskunft gibt über die wichtigsten Rahmenbedingungen für das Bauen auf einer bestimmten Parzelle. Sie können das individuell für die entsprechende Parzelle gefertigte Dokument beim Bauinspektorat der Stadt Thun beziehen (bauinspektorat@thun.ch). In Kombination mit der persönlichen Beratung erleichtert der Grundlagenbescheid ein transparentes Baubewilligungsverfahren.

 

Planunterlagen aus dem Archiv

Sind Sie für die Planung eines Projekts oder zur Ergänzung Ihrer Unterlagen auf der Suche nach alten Bauplänen? Im Archiv des Bauinspektorates befinden sich teilweise Pläne von Neu- und Umbauten ab ca. 1860. Interessierte Personen können beim Bauinspektorat gegen eine Gebühr Kopien oder Scans der Pläne beziehen.

 

Leitfaden für Bauvorhaben

Mit dem Leitfaden «Bauvorhaben richtig vorbereiten» gibt das Bauinspektorat der Stadt Thun eine Übersicht darüber, was beim Verfassen und Einreichen eines Baugesuchs zu beachten ist. Der Leitfaden enthält leicht verständliche, praxisnahe Tipps und Checklisten.

 

Hilfsmittel: Planungsdokumente und Merkblätter 

Merkblätter zu baurechtlichen Bestimmungen

Erläuterungen zu verschiedenen baurechtlichen Bestimmungen erhalten Sie in diesen Merkblättern.

Weitere Hilfsmittel

  • Ist für den Ersatz der Heizung eine Baubewilligung notwendig? Dies und mehr klärt dieses Merkblatt.
  • Informationen zu Energievorschriften beim Bauen finden Sie hier.
  • Benötigen Sie bei kleineren Bauvorhaben eine Zustimmungserklärung betroffener Nachbarinnen und Nachbarn? Oder brauchen Sie die Einwilligung der Nachbarschaft zu einem Näher, Grenz- oder Überbaurecht? Dann können Sie die verlinkten Vorlage-Dateien nutzen.
  • Eine Berechnungshilfe für Fahrzeug-Abstellplätze finden Sie hier.