Label für Coiffeure/Barber beantragen

Die Stadt Thun leistet mit einem Qualitätslabel einen Beitrag für faire Arbeitsbedingungen im Coiffeurgewerbe und in Barbershops.

Basis für die Erlangung des Labels ist eine durch die Betriebsverantwortlichen freiwillig ausgefüllte Selbstdeklaration mit entsprechenden Nachweisdokumenten. Das Polizeiinspektorat der Stadt Thun prüft die Unterlagen. Wenn diese plausibel darlegen, dass die Anforderungen erfüllt sind, darf der Betrieb das Label z.B. am Schaufenster anbringen.

Wichtige Informationen für die Betriebe

Die Gültigkeit des Labels ist auf zwei Jahre beschränkt und für alle Betriebe kostenlos.

  • Eine Verlängerung können Betriebe beim Polizeiinspektorat mittels erneuter Einreichung der unterzeichneten Selbstdeklaration und der Nachweise beantragen.
  • Die Betriebe sind selbst dafür verantwortlich, die Verlängerungen rechtzeitig vor Fristablauf zu beantragen.
  • Das Polizeiinspektorat behält sich vor, die gemeldeten Angaben im Rahmen von Stichprobenkontrollen zu überprüfen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Label entzogen wird, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung des Labels nicht (mehr) einhalten.
  • Das Label ist persönlich auf die Inhaberin resp. den Inhaber ausgestellt und nicht übertragbar.
  • Bei Geschäftsübergabe oder Geschäftsaufgabe gilt das Label nicht mehr. Die neue Inhaberin oder der neue Inhaber muss es erneut beantragen. (bitte melden Sie Geschäftsaufgaben resp. -übergaben rechtzeitig).
  • Betriebe, die bisher ohne Angestellte gearbeitet haben, müssen Anstellungen melden und die damit verbundenen Unterlagen zur Prüfung einreichen. Auch die Selbstdeklaration ist neu auszufüllen und zu unterzeichnen.
  • Falls Sie eine elektronische Variante des Labels für Ihre Webseite benötigen, darf das Label nicht einfach fotografiert und verwendet werden. Das Polizeiinspektorat lässt Ihnen auf Anfrage gerne eine digitale Version zukommen.