Bewilligung für Fahrende beantragen

Fahrenden steht in Thun das ganze Jahr über der Durchgangsplatz im Quartier Allmendingen zur Verfügung. Er dient in erster Linie den Schweizer Fahrenden. Auf dem Platz ist eine maximale Belegung von 15 Wohneinheiten vorgesehen. Für den Aufenthalt müssen Fahrende beim Polizeiinspektorat der Stadt Thun eine Bewilligung einholen.

Informationen zur Bewilligung (An- und Abmeldung)

  • Die Fahrenden müssen sich vor dem Bezug des Durchgangsplatzes während der Schalteröffnungszeiten beim Polizeiinspektorat persönlich anmelden sowie vor dem Wegzug abmelden.
  • Für die Anmeldung melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch beim Polizeiinspektorat.
  • Bei der Anmeldung sind die Fahrenden verpflichtet, die erforderlichen Dokumente (Fahrzeugausweise aller Fahrzeuge sowie Personalausweise aller anwesenden Personen) vorzuweisen.
  • Bei der Anmeldung ist die Totalgebühr für die vorgesehene Aufenthaltsdauer und ein Depot von 200 Franken zu entrichten.
  • Es werden alle Nächte verrechnet.

Kosten

  • Pro Tag und Wocheneinheit inklusive Platzgebühr und Nebenkosten 12 Franken
  • Strom nach Aufwand (Guthaben auf Karte)
  • Warmwasser (Dusche) nach Aufwand (Guthaben auf Karte)

Allgemeine Informationen

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt maximal einen Monat. Ein zweiter Aufenthalt ist möglich (Unterbruch mindestens einen Monat).
  • Ab 22 Uhr ist jeglicher Lärm zu vermeiden (Nachtruhestörung).
  • Haustiere müssen beaufsichtigt und angebunden werden.
  • Das Ablaugen von Möbeln und alle anderen Arbeiten mit umweltgefährdenden Mitteln sind strengstens verboten.
  • Die Kehrichtsäcke sind gut verschlossen bei der Ablagestelle (Container) zu deponieren.
  • Allfällige Schäden am Platz und an dessen Einrichtungen verrechnet die Stadt Thun dem Verursacher separat und nach Aufwand.
  • Die Abmeldung hat spätestens am Abreisetag beim Polizeiinspektorat Thun zu erfolgen (während der Kontaktzeiten und inklusive Abgabe von Schlüssel und Karten)
  • Der Platz ist in gereinigtem Zustand zu verlassen.
  • Die Einwohnergemeinde Thun lehnt jegliche Haftung bei Schäden an Wagen und Einrichtungen ab.

Kontakt für Fahrende

Polizeiinspektorat der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14
Thunerhof, 1. Stock
3602 Thun
079 925 50 89

Kontaktzeiten bei Anliegen von Fahrenden

Montag bis Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr (Freitag nur bis 15.30 Uhr)