Thun passt Velo-Signalisation auf Aarequai und Schwäbispromenade an
Ab 1. Juli 2025 gilt das Velo-Symbol auf Verkehrssignalen gemäss Signalisationsverordnung des Bundes schweizweit für alle Fahrräder. Dies beinhaltet auch schnelle E-Bikes, schwere Cargo-Velos und klassische Motorfahrräder. Neu dürfen alle Fahrräder mit eingeschaltetem Motor oder Tretunterstützung auch Fusswege und Fahrverbotsstrecken befahren, auf denen Velos erlaubt sind.
Aus Sicherheitsgründen ist dies in Thun nicht überall sinnvoll, deshalb ist die Durchfahrt für schnelle E-Bikes und Mofas auf dem Aarequai und der Schwäbispromenade ab dem 1. Juli untersagt. Die Signalisation wird entsprechend angepasst. Auch das Fahren mit ausgeschaltetem Motor ist nicht mehr erlaubt. Weiterhin gilt, dass die Fussgängerinnen und Fussgänger auf beiden Strecken Vortritt haben und Velofahrende angehalten sind, im Schritttempo zu fahren. Ausweichrouten sind die Hofstettenstrasse bzw. die Grabenstrasse.