Jugendschutz: Weniger Verstösse beim Verkauf von Alkohol und Tabak
2025 führten die Gemeinden Thun, Heimberg und Spiez erneut Testkäufe durch, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Insgesamt wurden 69 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel, bei Veranstaltungen und bei Lieferdiensten durchgeführt (2024: 73 Testkäufe). Dabei kam es in 11 Fällen zu unrechtmässigen Verkäufen. Die Verstossquote liegt bei 16 Prozent und ist somit tiefer als im vorangegangenen Jahr (2024: 24 Prozent). Zudem liegt sie unter den Werten der letzten fünf Jahre.
Regierungsstatthalteramt trifft Massnahmen
Das Regierungsstatthalteramt ist für verwaltungsrechtliche Massnahmen gegen die betroffenen Betriebe zuständig. In der Regel wird beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen kann ein Verkaufsverbot für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt oder die Alkoholverkaufsbewilligung entzogen werden. Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen.
Verstossquote der letzten fünf Jahre
2024: 24 Prozent, 2023: 28 Prozent 2022: 17 Prozent 2021 30 Prozent, 2020: 20 Prozent
Weitere Informationen:
www.jugendschutzbern.ch
Schulungen für Interessierte
Das Blaue Kreuz bietet Schulungen zum Thema Jugendschutz an:
www.jugendschutzbern.ch/unterstuetzung/beratung-schulung