Jugendschutz: Weniger Verstösse beim Verkauf von Alkohol und Tabak

16. Dezember 2025
Regelmässig führen die Stadt Thun sowie die umliegenden Gemeinden Testkäufe von Alkohol und Tabak durch. Die Anzahl der Verstösse beim Verkauf an Jugendliche lag 2025 bei 16 Prozent. Das ist weniger als in den Vorjahren.

2025 führten die Gemeinden Thun, Heimberg und Spiez erneut Testkäufe durch, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Insgesamt wurden 69 Testkäufe in Restaurants, im Detailhandel, bei Veranstaltungen und bei Lieferdiensten durchgeführt (2024: 73 Testkäufe). Dabei kam es in 11 Fällen zu unrechtmässigen Verkäufen. Die Verstossquote liegt bei 16 Prozent und ist somit tiefer als im vorangegangenen Jahr (2024: 24 Prozent). Zudem liegt sie unter den Werten der letzten fünf Jahre.

Regierungsstatthalteramt trifft Massnahmen

Das Regierungsstatthalteramt ist für verwaltungsrechtliche Massnahmen gegen die betroffenen Betriebe zuständig. In der Regel wird beim ersten Fehlverhalten eine Verwarnung ausgesprochen. Bei erneuten Verstössen kann ein Verkaufsverbot für Alkohol oder Tabak von bis zu drei Monaten verfügt oder die Alkoholverkaufsbewilligung entzogen werden. Zudem müssen die Betriebe ihre Jugendschutzkonzepte überarbeiten und das Personal schulen.


 

Verstossquote der letzten fünf Jahre
2024: 24 Prozent, 2023: 28 Prozent 2022: 17 Prozent 2021 30 Prozent, 2020: 20 Prozent

Weitere Informationen:
www.jugendschutzbern.ch 

Schulungen für Interessierte
Das Blaue Kreuz bietet Schulungen zum Thema Jugendschutz an:
www.jugendschutzbern.ch/unterstuetzung/beratung-schulung

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