Grundlagen und Pläne

Die Stadtplanung und damit die qualitative Siedlungsentwicklung nach innen stützt sich auf diverse kommunale und übergeordnete Grundlagen. Neben dem Raumplanungsgesetz des Bundes sowie den kantonalen und regionalen Richtlinien stehen in Thun die städtischen Strategien und die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) im Vordergrund.

Basierend auf strategischen und rechtlichen Grundlagen gestalten, begleiten und steuern der Thuner Gemeinderat und das städtische Planungsamt die raumplanerischen und städtebaulichen Prozesse im Dialog mit Partnern. Diese Arbeit legt den Grundstein dafür, dass lebenswerte Stadtteile und baukulturell hochwertige Gebäude entstehen und erhalten bleiben.

Allgemeine Informationen zur Stadtentwicklung Thuns finden Sie hier.

 

Strategie Stadtentwicklung 

Eines der Leitinstrumente der Thuner Stadtplanung ist die Strategie Stadtentwicklung. Sie definiert unter anderem folgende Teilstrategien:

  • Attraktives Wohnen fördern
  • Wirtschaftsstandort und Wertschöpfung stärken
  • Innenstadt lebendig erhalten
  • Stadt nach innen entwickeln und erneuern
  • Natur und Landschaft nachhaltig fördern
  • Städtische Mobilität effizient und umweltfreundlich bewältigen
  • Städtischen Energiebedarf umweltfreundlich decken
  • Stadt in der Agglomeration stärken

 

Stadtentwicklungskonzept (STEK) 2035 

Hinter dem Begriff «Stadtentwicklungskonzept STEK 2035» verbirgt sich das Zukunftsbild der Stadt Thun. Es ist strategische Grundlage und langfristiges Lenkungsinstrument zugleich. Das STEK hält fest, wie sich Thun entwickeln soll und dient dem Gemeinderat dazu, die anstehenden Herausforderungen in der Raumentwicklung der Stadt Thun mit einem klaren Ziel und hohem Qualitätsanspruch anzugehen. Vor allem aber ist es die Basis für das neue Baureglement und den Zonenplan, die im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision entstehen sowie für eine Vielzahl von laufenden und künftigen Gebiets- und Arealentwicklungen.

 

Reiseführer Innenstadt

Als Handbuch zur Entwicklung des Thuner Stadtzentrums dient der Reiseführer Innenstadt. Darin ist mit konkreten Ansätzen festgehalten, wie sich die Innenstadt entwickeln soll. Es ist ein Planungshandbuch für eine lebendige und attraktive Innenstadt.

 

Wohnstrategie 2030 

Die Wohnstrategie 2030 dient dem Gemeinderat als Instrument für eine aktive Steuerung der künftigen Wohnraumentwicklung. Sie baut auf vier Grundlagenprojekten zu Wohnungsangebot, Wohnbaugenossenschaften, Wohnbauarealen und neuen Wohnformen auf. Die Umsetzung erfolgt derzeit im Rahmen von drei Schwerpunkten: der Ortsplanungsrevision, der Erneuerung der Wohnbaugenossenschaften und der Planung konkreter Arealentwicklungen.

 

Gesamtverkehrskonzept Stadt Thun (GVK) 2035 

Das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Stadt Thun 2035 koordiniert den städtischen Verkehr über alle Verkehrsträger. Es dient als Steuerungsinstrument für eine zielgerichtete Umsetzung des 2016 beschlossenen Reglements über eine nachhaltige städtische Mobilität. Die Verkehrsplanung ist aufgrund des Bevölkerungswachstums, der Siedlungsentwicklung nach innen und dem prognostizierten Mehrverkehr mit grossen Herausforderungen konfrontiert. Der verfügbare Raum ist knapp, grosse Teile des Strassensystems können nicht oder kaum ausgebaut werden. Das GVK 2035 formuliert die Verkehrsziele der Stadt Thun, definiert die Verkehrsnetze und Strategien für die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden und leitet Massnahmen für die kommenden 20 Jahre ab. Es tritt parallel zum STEK 2035 in Kraft. Die vorgesehenen Entwicklungen von Verkehr und Siedlung sind so optimal aufeinander abgestimmt.

 

Baureglement und Zonenplan 

Die baurechtliche Grundordnung mit Zonenplan und Baureglement legt die zulässige Bodennutzung fest und definiert die Anforderungen an die Siedlungsentwicklung nach innen. Zudem sorgt sie für den Erhalt bestehender Qualitäten und schützt Grün- und Freiräume. Kurz: Sie stellt eine geordnete Stadtentwicklung sicher. 

Neue Grundordnung

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision entsteht eine neue Grundordnung. Seit der öffentlichen Auflage im April 2022 gilt die Vorwirkung des neuen Zonenplans und Baureglements. Das bedeutet, dass Baugesuche sowohl nach der Grundordnung 2002 als auch nach neuem Zonenplan und Baureglement beurteilt werden. Die neue Grundordnung können Sie hier einsehen.

Grundordnung 2002

Hier finden Sie die Grundordnung 2002 inklusive Änderungen im Laufe der Jahre.

Den aktuellen Zonenplan sowie Überbauungsordnungen (UeOs) und Zonen mit Planungspflicht (ZPPs) können Sie auch auf ThunGIS einsehen (via Geokatalog resp. für die UeOs und ZPPs entsprechenden Perimeter anklicken und in der Tabelle unten Link zum PDF-Dokument anwählen).

Das Baureglement und der Zonenplan sind in gedruckter Form im «Handbuch Bau und Nutzung» zusammengestellt. Es kann zum Preis von 25.- Franken pro Stück unter der Nummer 033 225 83 76 bestellt werden.

Rechtlich verbindlich sind die Originaldokumente, die nach telefonischer Voranmeldung beim Planungsamt eingesehen werden können.

Informationen zur Vorbereitung eines Bauvorhabens finden Sie hier.

 

Stadtpläne 

 

Regionale Zusammenarbeit

Stadtentwicklung ist mit regionaler Entwicklung eng verflochten. Die Stadt Thun legt Wert auf kooperatives Arbeiten mit den Regionsgemeinden und Behörden auf allen Staatsebenen.

Wichtiges Kooperationsgefäss der Region ist der Entwicklungsraum Thun.

Agglomerationsprogramm

Das Agglomerationsprogramm (AP) dient als gemeindeübergreifendes Koordinations- und Führungsinstrument für die Abstimmung zwischen Siedlungsentwicklung und Verkehr. Es ist Bestandteil des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzeptes (RGSK) Thun Oberland West.

Überkommunaler Richtplan Energie 

Die Stadt Thun und die Gemeinden Steffisburg, Heimberg und Uetendorf stimmen im Überkommunalen Richtplan Energie (RPE) die angestrebte räumliche Entwicklung mit der Energieversorgung ab und zeigen, wann und wie die definierten Ziele umgesetzt werden sollen. Zusätzliche Informationen finden Sie hier.

 

Kantonale und eidgenössische Planung

Raumplanung ist eine öffentliche Aufgabe, bei der viele verschiedene Interessen im demokratischen Prozess abgestimmt und wichtige Entscheide in rechtsstaatlich korrekten Verfahren festgesetzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden haben dabei ihren Zuständigkeitsbereich. Weil sie sich aber mit dem gleichen Raum befassen und auf der gleichen Fläche planen, müssen sie eng zusammenarbeiten und widersprüchliche planerische Festlegungen vermeiden.

Bestimmungen des Kantons Bern

Zuständige Behörde ist das Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Bestimmungen des Bundes

Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Raumentwicklung.