Veranstaltungen: Gesuch (Grundsatz- und Detailgesuch)

Planen Sie einen Anlass auf öffentlichem Grund, sind die wichtigsten Eckdaten dem Büro für Veranstaltungen jeweils bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres mitzuteilen – insbesondere dann, wenn finanzielle Unterstützung beantragt wird.

Wird der Veranstaltung im Grundsatz zugestimmt, erhalten Sie bis Ende Dezember eine schriftliche Bestätigung.

Das Büro für Veranstaltungen benötigt dann bis spätestens zwei Monate vor Durchführungsdatum das Detailgesuch. Hierfür können Sie das gleiche, bei Ihnen lokal abgespeicherte Formular um die gefragten Informationen ergänzen. 

Gerne können Sie sich für Vorabklärungen oder Fragen beim Büro für Veranstaltungen melden:

Telefon 033 225 85 26
polizeiinspektorat@thun.ch