Die neue Verordnung für die Seeufernutzung tritt in Kraft

30. März 2026
Der Schadaupark, der Bonstettenpark und der verbindende Uferweg sind beliebte Naherholungsgebiete. Ab dem 1. April 2026 gilt eine neue Verordnung, mit der die Stadt Thun die unterschiedlichen Bedürfnisse am Seeufer berücksichtigen will. Gleichzeitig wird ein neuer Themenweg lanciert.

Thun verfügt als Stadt am Wasser über ein grosses und beliebtes Naherholungsgebiet direkt am See. Das Gebiet vom Schadaupark, entlang des Uferweges, vorbei am Strandbad, über das Grunderinseli bis hin zum Bonstettenpark wird als öffentlicher Bereich von der Bevölkerung stark besucht und intensiv genutzt. Dies führte in diesem begrenzten Raum vermehrt zu Nutzungskonflikten, welche mit einer neuen Verordnung über die Benützung des Uferbereichs entschärft werden sollen. Die ursprünglich für den 1. August 2023 vorgesehene Inkraftsetzung wurde aufgrund diverser Einsprachen und Beschwerden verzögert. Diese wurden abgewiesen und der Gemeinderat setzt die Verordnung ab 1. April 2026 in Kraft. 

Wesentliche Punkte in der Verordnung

Die Verordnung hält fest, dass das Gebiet grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Wesentliche Punkte sollen dem Natur- und Vogelschutz Rechnung tragen, denn das untere Seebecken ist ein national bedeutendes Wasser- und Zugvogelreservat mit mehreren kantonalen Naturschutzgebieten. Das Befahren mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern ist untersagt. Schon heute gilt eine Hundeanleinpflicht im Naturschutzgebiet und beim Spielplatz. Diese wird auf den Uferweg zwischen Lachenareal und Seewinkel erweitert. Auf der kleinen Seeallmend und im rückwärtigen Teil des Bonstettenparks gilt hingegen keine Leinenpflicht. 

Das Entfachen von Feuer sowie das Grillieren sind nur an den offiziellen Grillstellen oder besonders gekennzeichneten Stellen erlaubt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist mit Ausnahme vom 1. August und 31. Dezember verboten. Und das Baden sowie Angeln ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gestattet. 

Die Stadt Thun hat sich gemeinsam mit dem Kantonalen Amt für Landwirtschaft und Natur, der Wildhut sowie der Kantonspolizei auf eine neue, einheitliche Signaletik verständigt. 

Informationsanlässe zum Start

Um das einheitliche Verständnis und das Miteinander am See zu fördern, werden nach der Inkraftsetzung vier Informationsanlässe vor Ort durchgeführt (vgl. unten). Ziel ist es, die Nutzerinnen und Nutzer über die Regeln zu informieren und den Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt zu ermöglichen.

Neu: Betty-Lambert-Themenweg

Gleichzeitig mit der Erneuerung der Signaletik wird im Bonstettenpark ein Themenweg lanciert. Auf einem Rundweg mit neun Stationen werden das Leben von Betty Lambert und die Geschichte der Campagne Bellerive in Thun-Gwatt beleuchtet. Die Rothschild-Nachfahrin war die letzte private Besitzerin des Guts und gab ihm und dem Park seine heutige Handschrift. Der Themenweg entstand in Zusammenarbeit mit Franziska Streun. Die Autorin hat die 2020 veröffentlichte Romanbiografie «Die Baronin im Tresor» über das Leben von Betty Lambert geschrieben. 


Mehr Informationen
Die Informationsanlässe am Strandweg zwischen der Lindermatte und Bonstettenpark finden an folgenden Daten statt:
•    Dienstag, 7. April 2026 von 9.00 bis 11.00 Uhr
•    Samstag, 18. April 2026 von 11.00 bis 13.00 Uhr
•    Montag, 20. April 2026 von 17.00 bis 19.00 Uhr
•    Dienstag, 28. April 2026 von 11.00 bis 13.00 Uhr (Reservetermin)

Zur Verordnung
Verordnung über die Benützung des Seeuferbereiches

Mehr Informationen zum Themenweg
Betty-Lambert-ThemenwegExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Bonstettenpark
Auf Social Media teilen