Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Direktauszahlung an Krankenkasse

Die Höhe des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) wird durch die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bestimmt. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, besteht grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen in der Höhe dieser Differenz. Die betroffene Person erhält allerdings nicht den gesamten Ausgabenüberschuss. Ihnen wird allerdings nicht der gesamte Ausgabenüberschuss überwiesen. Ein Teil der EL wird direkt Ihrem Krankenversicherer überwiesen.

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