Das Reglement zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums geht in die Vernehmlassung
Bis 2045 sollen 1'000 gemeinnützige Wohnungen gebaut oder in Planung sein. So sieht es der Gegenvorschlag zur Thuner Wohninitiative vor. Im Juni 2024 nahm der Stadtrat diesen Gegenvorschlag an (vgl. Medienmitteilung vom 28. Mai 2024). Der Gemeinderat wurde damit mit der Erarbeitung eines Reglements zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums beauftragt. In der Zwischenzeit hat die Stadt ein entsprechendes «Reglement zur Förderung des gemeinnützigen und des preisgünstigen Wohnraums (Wohnraumförderungsreglement WFR)» ausgearbeitet.
Vernehmlassung
Vom 21. November 2025 bis 9. Januar 2026 führt die Stadt das Vernehmlassungsverfahren durch. Die Vernehmlassung richtet sich an ausgewählte Wohnbauträgerschaften, Verbände, politische Parteien sowie weitere Interessensvertretungen. Die Vernehmlassungsdokumente sind dann auf www.dialog.thun.ch zugänglich. Ziel ist es, dem Stadtrat bis im Juni 2026 das Reglement zur Beratung und Genehmigung unterbreiten zu können.