Umzug, Wegzug, Zuzug

Wer zuzieht, wegzieht oder innerhalb der Gemeinde die Wohnadresse ändert, muss dies den Einwohnerdiensten der Stadt Thun melden.

Hier finden Sie eine Checkliste beim Wohnungswechsel.

Anmeldung bei Zuzug

Damit die Stadt Thun Sie in ihr Register aufnehmen kann, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken (Ausstellen Niede…

Damit die Stadt Thun Sie in ihr Register aufnehmen kann, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten anmelden. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken (Ausstellen Niederlassungsausweis).

Sie haben zwei Anmeldemöglichkeiten:

  • Persönlich am Schalter
  • oder online: Melden Sie sich via eUmzugCH bei Ihrer alten Wohnsitzgemeinde ab. Ihre Zuzugsmeldung sowie der Heimatschein werden automatisch an Ihre neue Wohnsitzgemeinde weitergeleitet. Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Wegzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nach Abmeldung zwei Arbeitstage bis zur persönlichen Anmeldung in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde zuwarten (Grund: Abwicklung bzgl. Heimatschein).

Sofern Sie ein Begrüssungsset mit allen wichtigen Informationen wünschen, können Sie dieses am Schalter der Einwohnerdienste beziehen. Sämtliche Informationen finden Sie aber auch online.

Unterlagen

Bei persönlicher Anmeldung am Schalter müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Schweizerinnen und Schweizer:

  • Heimatschein
  • Familienausweis oder Geburtsscheine (bei Anmeldung Kinder)
  • Heimatausweis (bei Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthaltern)
  • Sorgerechtsentscheid bei nicht verheirateten oder geschiedenen Eltern

Ausländische Staatsangehörige:

  • gültiger Reisepass für Drittstaatsangehörige
  • gültige ID oder gültiger Reisepass für Angehörige EU-EFTA-Staaten
  • Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Schweizer Wohnsitzgemeinde
  • Ausländerausweis
  • Allfällige Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung für die Schweizer Vertretung bei Neueinreise in die Schweiz

Die Gebühren für Ausländische Staatsangehörige bemessen sich nach kantonalem Gebührentarif.  

Krankenkassenobligatorium

Die Krankenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Versicherung kann frei gewählt werden.

Alle in der Schweiz wohnhaften und/oder erwerbstätigen Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern. Dies muss innerhalb von drei Monaten seit Wohnsitznahme, Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder bei Geburt erfolgen.

Ebenfalls versicherungspflichtig sind Angehörige eines EU-/EFTA-Staates, die während längstens drei Monaten in der Schweiz erwerbstätig sind, dafür keine Aufenthaltsbewilligung benötigen und für Behandlungen in der Schweiz nicht über einen gleichwertigen Versicherungsschutz (Privatversicherung) verfügen. Die Krankenversicherung muss am Tag der Aufnahme der Erwerbstätigkeit abgeschlossen sein.

Unter Umständen haben Sie Anspruch auf eine Krankenkassenbefreiung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Abmeldung bei Wegzug

Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden. Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung persönlich am Schalter der Einwohner…

Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden.

  • Melden Sie sich mit Ihrem Niederlassungsausweis oder Ihrer Aufenthaltsbewilligung persönlich am Schalter der Einwohnerdienste
  • oder füllen Sie das entsprechende Formular via eUmzugCH aus (siehe Link im untenstehenden Online-Dienst). Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nach Abmeldung zwei Arbeitstage bis zur persönlichen Anmeldung in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde zuwarten (Grund: Abwicklung bzgl. Heimatschein).

Vorgehen bei Abmeldung als Wochenaufenthalter/-in

Sofern Sie als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin angemeldet waren, müssen Sie sich mittels persönlichem Vorsprechen oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun abmelden. Eine Abmeldung mit dem Portal eUmzugCH ist nicht möglich.

Abmeldung minderjähriger Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht

Bei Abmeldung minderjähriger Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge nicht verheirateter, getrennter oder geschiedener Paare, sind die Hinweise in diesem Merkblatt zu beachten.

Wegzug ins Ausland

Melden Sie sich bei der Stadt Thun ab und nehmen Sie zusätzlich frühzeitig mit der Abteilung Steuern und Inkasso der Stadt Thun Kontakt auf.

Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.

Umzug innerhalb der Gemeinde melden

Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen den Einwohnerdiensten der Stadt Thun gemeldet werden. Bitte melden Sie auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes. Vorgehen Persönli…

Auch Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen den Einwohnerdiensten der Stadt Thun gemeldet werden. Bitte melden Sie auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes.

Vorgehen

  • Persönlich am Schalter: Sie können den Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste melden. Bei Rückgabe der alten Niederlassungsbewilligung erhalten Sie den neuen Ausweis kostenlos. Bei Neuausstellung ohne Rückgabe der alten Niederlassungsbewilligung werden 20 Franken verrechnet.
  • Online: Sie können den Umzug innerhalb der Stadt Thun auf eUmzugCH melden. Diese Online-Adressänderung resp. die Neuausstellung der Niederlassungsbewilligung kostet 20 Franken.
  • Schriftliche Meldung: Sie können die Adressänderung schriftlich melden. Die neue Niederlassungsbewilligung erhalten Sie kostenlos, sofern Sie den Einwohnerdiensten Ihre alte Niederlassungsbewilligung zustellen.