Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel  Wochenenden) regelmässig an einem anderen Ort (sogenanntem Familien- oder Freizeitort) verbringen.

Vorgehen

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter müssen sich bei der Aufenthaltsgemeinde zum Nebenwohnsitz anmelden.

Die Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt können Sie nur für sich selbst und nicht für andere Personen bestellen. 

 

Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Der Aufenthalt in einer anderen Gemeinde muss vorgängig bei den Einwohnerdiensten mittels untenstehendem Online-Formular beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt. Die Stadt Thun übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.

 

Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt

Wenn Ihre Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt abgelaufen ist, können Sie mit dem untenstehenden Online-Formular die Verlängerung beantragen. Die Gültigkeitsdauer wird um weitere zwei Jahre oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) verlängert. Die Stadt Thun übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.
 

Kein Wochenaufenthalt in Alters- und Pflegeheime

Aufgrund der Praxisänderung per 1. Februar 2024 werden keine Anmeldungen zum Wochenaufenthalt in Alters- und Pflegeheime mehr vorgenommen.

 

Datenschutz und Gesetzliche Grundlagen