Verkehr: Stadt Thun einigt sich mit Gemeinden des rechten Seeufers auf Lösungsansatz

18. November 2022
Die Stadt Thun schlägt zur Verbesserung der Verkehrssituation am rechten Seeufer die Prüfung einer versuchsweisen Aufhebung des Einbahnregimes auf der westlichen Aarequerung (Allmend- und Kuhbrücke) vor. Zudem soll der Lauitorkreisel optimiert werden. Hilterfingen, Oberhofen, Sigriswil und Steffisburg unterstützen die vorgeschlagene Stossrichtung.

Anfang 2022 setzten der Kanton Bern und die Stadt Thun zur Verbesserung der Verkehrssituation am rechten Seeufer und in der Innenstadt diverse Sofortmassnahmen um. Die Resultate zeigten, dass die Massnahmen wirken, die quantitativen Ziele jedoch knapp nicht erreicht wurden. Der Thuner Gemeinderat signalisierte daher seine Bereitschaft für eine versuchsweise Aufhebung des Einbahnregimes, wenn ein breiter politischer Konsens vorliegt. Stadtpräsident Raphael Lanz und Bauvorsteher Konrad Hädener führten daraufhin Gespräche mit den Gemeindepräsidenten von Hilterfingen, Oberhofen, Sigriswil und Steffisburg. An einer Konferenz diskutierten sie gemeinsame Lösungsvorschläge und einigten sich auf einen Ansatz. Dieser sieht eine Prüfung der versuchsweisen Teilaufhebung des Einbahnregimes auf der westlichen Aarequerung (Allmend- und Kuhbrücke) sowie eine Optimierung des Lauitorkreisels vor. Die vier Gemeindepräsidenten unterstützen die vorgeschlagene Stossrichtung der Stadt Thun. «Ich bin hocherfreut, dass wir eine Einigung erzielen konnten», so Stadtpräsident Raphael Lanz. Und Gemeinderat Konrad Hädener ergänzt: «Wir sind zuversichtlich, dass der Lösungsansatz das Potenzial hat, die Verkehrssituation am rechten Seeufer zu verbessern ohne negative Auswirkungen auf andere Verkehrsbeziehungen zu generieren. Dies muss jedoch vertieft geprüft werden.» Auch der Kanton Bern begrüsst die Durchführung des Verkehrsversuchs.

Zweite Einfahrtspur im Lauitorkreisel

Die Optimierung des Lauitorkreisels erfolgt prioritär. Gemäss einem Vorschlag des Runden Tisches zum Verkehr markiert die Stadt in der Kreiselzufahrt aus Richtung Obere Hauptgasse einen zweiten Fahrstreifen. Denn die Analyse hatte ergeben, dass jedes zweite Fahrzeug in die Hofstettenstrasse abzweigt. Mit einer zweiten Fahrspur verbessert sich die Einfahrt in den Kreisel für die Fahrzeuge aus der Hofstettenstrasse, so dass sich auch der Rückstau verringern dürfte. Die Markierung soll als Verkehrsversuch ca. ab Februar 2023 während sechs Monaten umgesetzt werden. Bauliche Massnahmen sind keine vorgesehen, die Bushaltestelle bleibt bestehen. Die Wirkung des Versuchs soll mittels eines umfassenden Monitorings analysiert werden. Fällt die Wirkungskontrolle positiv aus, ist eine definitive Lösung denkbar.

Prüfung versuchsweise Teilaufhebung Einbahnregime westliche Aarequerung

Mit der versuchsweisen Aufhebung des Einbahnregimes zwischen Guisanplatz und Marktgasse dürfte sich der Verkehr zwischen Freienhofgasse und Burgstrasse (Aarequerung Ost) und weiter Richtung Spital, Steffisburg und Goldiwil reduzieren. Damit könnte auch der Lauitorkreisel entlastet werden, was den Rückstau in die Hofstettenstrasse verringerte. Für den Verkehrsversuch sind diverse Abhängigkeiten zu berücksichtigen und die genaue Verkehrsführung zu klären. Eine mögliche Lösung ist es, den Verkehr aus Richtung Allmendbrücke via Grabenstrasse zum Berntorkreisel zu führen und jenen vom Berntor her Richtung Allmendbrücke statt über die Grabenstrasse über die Route Bernstrasse-Kyburgstrasse-Schwäbisgasse. Der skizzierte Verkehrsversuch bedingt ein vertieftes Variantenstudium unter Einbezug insbesondere der Gemeinde Steffisburg. Je nach Variante ist zudem eine provisorische Anpassung des Berntorkreisels nötig. Um aussagekräftige Resultate zu erhalten, soll keine lokale Baustelle den Verkehrsversuch beeinträchtigen.

Kosten und weiteres Vorgehen

Der Gemeinderat hat für die beiden Massnahmen (Prüfung Verkehrsversuch Einbahnregime und Lauitorkreisel) zwei Verpflichtungskredite von 195'000 Franken bzw. 130'000 Franken beschlossen. Der Kostenteiler mit den Agglomerationsgemeinden und dem Kanton bleibt noch zu klären. Das vertiefte Variantenstudium für die versuchsweise Aufhebung des Einbahnregimes ist für 2023 vorgesehen. Danach erfolgt die Vernehmlassung bei der Stadt, dem Kanton Bern und der Gemeinde Steffisburg sowie die Ausarbeitung eines Bauprojekts mit Kostenteiler.

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