Todesfall: Formelles
Bei einem Todesfall gilt es, verschiedene Formalitäten zu erledigen. Fachpersonen in Spitälern und Heimen oder Bestattungsunternehmen unterstützen die Angehörigen.
Informationen rund um das Thema Bestattung finden Sie hier.
Todesbescheinigung bei Todesfall zu Hause
Ist eine Person zu Hause verstorben, müssen die Angehörigen bei einer Ärztin oder einem Arzt eine Todesbescheinigung einholen. Diese Bescheinigung stellt der Hausarzt oder die Notfallärztin aus.
Todesbescheinigung bei Todesfall im Spital, Alters- oder Pflegeheim
Ist eine Person im Spital oder Heim verstorben, organisiert das Spital oder Heim die ärztliche Todesbescheinigung.
Mitteilung an das Zivilstandsamt
Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) muss ein Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet sein. Diese Mitteilung erfolgt in den meisten Fällen durch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Ist die Person in Thun verstorben, ist die Meldung an das Zivilstandsamt Oberland West zu richten:
Zivilstandsamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
031 635 43 00
za.ow.zbd@be.ch
Bei der Meldung müssen folgende Unterlagen vorgewiesen werden:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienbüchlein bzw. Familienausweis der verstorbenen Person sofern vorhanden, sonst Geburtsschein und/oder Eheschein
- Niederlassungsausweis oder Ausländerausweis sowie bei ausländischen Staatsangehörigen den Pass
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |