Mitteilung an das Zivilstandsamt

Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) muss ein Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet sein. In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen diese Meldung einschliesslich aller Formalitäten. Ist die Person in Thun verstorben, ist die Meldung an das Zivilstandsamt Oberland West zu richten:

Zivilstandsamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
031 635 43 00
za.ow.zbd@be.ch

Im Falle einer persönlichen Anmeldung, ohne Vermittlung eines Bestattungsunternehmens, sind dem Zivilstandesamt folgende Dokumente vorzulegen:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Identitätsnachweis (Pass und/oder Identitätskarte) der anmeldenden Person
  • Optional: Familienbüchlein oder Familienausweis zur Aktualisierung, kann auch nachträglich eingereicht werden