Abklärungsdienst

Wenn die verfügbaren Finanzen nicht zum Leben reichen, ist der Abklärungsdienst der Abteilung Soziales die Anlaufstelle. Er überprüft zunächst, ob der Anspruch auf Sozialhilfe gegeben ist. Mit Sozialhilfe sollen Notlagen verhindert und behoben werden. Wenn möglich soll diese finanzielle Hilfe zeitlich beschränkt sein. Sie darf erst ausgerichtet werden, wenn die vorgelagerten Systeme wie Krankentaggeld, Arbeitslosen- und Invalidenversicherung oder weitere Einnahmequellen ausgeschöpft sind (Subsidiaritätsprinzip). Als weitere Aufgabe prüft der Abklärungsdienst im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Selbst- und Gefährdungsmeldungen.

Lageplan

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13.30 –17.00 Uhr (vormittags geschlossen)

Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr