Sozialhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe haben Menschen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und nicht für sich oder die Familie sorgen können.

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine ergänzende Hilfe. Sie setzt dann ein, wenn alle anderen finanziellen Quellen – zum Beispiel Arbeitslosentaggeld, Unterhaltszahlungen oder Vermögen – ausgeschöpft sind. Die Sozialhilfe deckt ein gesetzlich festgelegtes Existenzminimum. Sie finanziert keine Schulden oder Luxusgüter. Es sind finanzielle Leistungen gemäss Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Hier erfahren Sie mehr:

 

Rechte

Bei Anspruch auf Sozialhilfe haben Sie das Recht auf eine kostenlose persönliche Beratung. Die Sozialarbeitenden der Stadt Thun verschaffen sich einen Überblick über Ihre Gesamtsituation. Danach schätzen sie ein, welche Hilfestellungen Sie benötigen.

Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Die Abteilung Soziales der Stadt Thun ist an das Amtsgeheimnis gebunden.

Wenn Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden sind, haben Sie ein Beschwerderecht. Beschwerdeinstanz in der Sozialhilfe ist das Regierungsstatthalteramt.

 

Pflichten

Sie sind verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um die Sozialhilfebedürftigkeit zu beheben oder zu vermindern. Zudem müssen Sie dem Sozialdienst die erforderlichen Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben.

Sozialhilfeleistungen sind rückerstattungspflichtig.

 

Neuanmeldung Sozialhilfe

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen wollen, melden Sie sich für einen Termin per E-Mail oder telefonisch bei der Abteilung Soziales der Stadt Thun.

empfangsoziales@thun.ch
033 225 84 68

Die Öffnungszeiten sehen Sie hier.

 

Bestätigung Sozialhilfe beantragen

Wenn Sie eine Sozialhilfebestätigung beantragen wollen, melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch bei der Abteilung Soziales.

empfangsoziales@thun.ch
033 225 84 68

 

Leichte Sprache

Informationen in Leichter Sprache zur Sozialhilfe finden Sie hier.

 

Öffnungszeiten 

Montag und Mittwoch
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.45 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr

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