Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung und den Ergänzungsleistungen die 1. Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie unterstützt invalide Personen durch Eingliederungsmassnahmen oder eine IV-Rente.

Informationen zu den Voraussetzungen für IV-Leistungen erhalten Sie bei der IV-Stelle des Kantons Bern. Die Ausgleichskassen sind ausschliesslich für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig.

Kontakt

IV-Stelle des Kantons Bern
Scheibenstrasse 70
Postfach
3001 Bern
058 219 71 11
info@ivbe.ch

 

Vergünstigte Libero-Abos für IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger

IV-Bezügerinnen und IV-Bezüger mit Wohnsitz in der Stadt Thun haben die Möglichkeit, vergünstigte Libero-Abonnemente für die Zonen 700 und 701 zu beziehen. Die Vergünstigung erfolgt über sogenannte Coupons (Differenzbetrag Libero Erwachsene zu Libero Senior), die bei den Einwohnerdiensten gegen Vorweisen des IV-Ausweises erhältlich sind.