Kulturförderbeiträge

Die Stadt Thun fördert Kulturschaffende, Kulturveranstaltende sowie Kulturinstitutionen mit Projekt- und Werkbeiträgen in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz und Performance, Design, Jugendkultur sowie bei spartenübergreifenden Vorhaben.

Formelles
 

Vorgehen

Gesuche sind via Online-Dienst einzureichen (siehe unten). Die Eingabe bei der Stadt Thun muss zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie bei anderen Förderinstanzen. Weitere Gemeinden, zu denen das Projekt einen Bezug aufweist, sollen ebenfalls angefragt werden. Zwingend müssen Kulturschaffende zudem ein gleichlautendes Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen (maximale Höhe entspricht dem Total aller Gesucheingaben bei den Gemeinden des Kantons Bern).

Voraussetzungen

Gesuche stellen können:

  • Professionelle Kulturschaffende, Gruppen, Kollektive, die in Thun leben, arbeiten oder massgeblich in der Thuner Kulturszene aktiv sind sowie Organisationen, Institutionen, Vereine und Veranstaltende, die den Standort/Sitz in Thun haben.
  • Projekte mit professionellem Standard, die in Thun und/oder mit massgeblicher Beteiligung von Thuner Kulturschaffenden stattfinden oder die einen ausreichenden Bezug zu Thun haben.
  • Laiengruppen (Theater, Ensembles, Chöre) mit Sitz in Thun und/oder massgeblicher Beteiligung von Thuner Kulturschaffenden für Projekte unter professioneller Leitung und/oder mit Beteiligung professioneller Kulturschaffender.

Formale Beurteilungskriterien

Eingereichte Gesuche prüft die Kulturabteilung auf folgende formale Kriterien:

  • Fristgerechte Gesuchseingabe (drei Monate vor Durchführung/Veröffentlichung)
  • Klarer personeller, geografischer oder thematischer Bezug zur Stadt Thun / zu den Regionsgemeinden Thun (i.d.R. Wohngemeinde, Standortgemeinde, Durchführungsgemeinde).
  • Vollständige Unterlagen:
    • Ausgefülltes Gesuchformular der Stadt Thun
    • Projektbeschrieb inkl. Zeitplan, Motivation, Zielsetzung, Öffentlichkeitsarbeit
    • Kurzbiographien der beteiligten Kulturschaffenden
    • Kurze Dokumentation über das bisherige Schaffen
    • Budget mit Finanzierungsplan  
    • Gesuche bei weiteren Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons Bern

Qualitative Beurteilungskriterien

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kulturabteilung nimmt die zuständige Kommission die fachliche und künstlerische Beurteilung der Gesuche vor. Die Kommission stützt sich dabei auf folgende Qualitätskriterien: Relevanz, Resonanz, innere Stimmigkeit, innovativer Ansatz oder gekonnter Umgang mit der Tradition sowie künstlerische Anerkennung in Fachkreisen, bei Publikum und Medien.

Entscheid

Die Gesuchstellenden werden jeweils drei bis vier Wochen nach der Kommissionssitzung schriftlich über den Entscheid informiert. Die Unterstützungsentscheide der Gemeinden müssen die Gesuchstellenden dem Amt für Kultur des Kantons Bern mitteilen.

Die finanzielle Unterstützung gewährt die Stadt Thun nur, wenn das Projekt zustande kommt. Die Kulturförderbeiträge werden nach Abschluss des Projekts und nach Eingang der auf dem Eröffnungsbrief angeführten Abschlussunterlagen ausbezahlt.

Die Unterstützung durch die Stadt Thun muss sichtbar gemacht werden. Verwenden Sie dafür das offizielle Logo der Stadt Thun.

Kommissionen

Beiträge an Kulturprojekte aller Sparten

Die Kulturabteilung der Stadt Thun prüft Kulturfördergesuche aller Sparten. Für Beiträge an Projekte für Schülerinnen und Schüler bitte nächstes Formular verwenden.  Gesuche um Kultur…

Die Kulturabteilung der Stadt Thun prüft Kulturfördergesuche aller Sparten. Für Beiträge an Projekte für Schülerinnen und Schüler bitte nächstes Formular verwenden. 

Gesuche um Kulturförderbeiträge aller Sparten müssen spätestens drei Monate vor der Durchführung, dem Anlass oder der Veröffentlichung des Projektes bei der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Untenstehend finden Sie die Eingabetermine der Kommissionen:

Musikkommission

  • 12. November 2025
  • 3. Februar 2026
  • 31. März 2026
  • 2. Juni 2026
  • 4. August 2026
  • 10. November 2026

Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst

  • 4. November 2025
  • 3. Februar 2026
  • 19. Mai 2026
  • 4. August 2026
  • 3. November 2026

Kommission für bildende Kunst

  • 9. Oktober 2025 
  • 9. Februar 2026
  • 20. Mai 2026
  • 27. Juli 2026
  • 7. Oktober 2026

Auf Kulturförderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch, jeder Entscheid wird ohne Präjudiz gefällt.

Beiträge an Kulturprojekte für Schülerinnen und Schüler

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vo…

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vorwiegend von Schülerinnen und Schülern aus Thun oder den Regionsgemeinden besuchen, werden gefördert. Per 1. Januar 2025 müssen Gesuche spätestens drei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.

  • Für Projekte in den Bereichen Theater, Musical, Tanz, Literatur und Film gelten die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst:
    • 4. November 2025
    • 3. Februar 2026
    • 19. Mai 2026
    • 4. August 2026
    • 3. November 2026

 

  • Für Musikprojekte gelten die Eingabetermine der Musikkommission:
    • 12. November 2025
    • 3. Februar 2026
    • 31. März 2026
    • 2. Juni 2026
    • 4. August 2026
    • 10. November 2026