Lebensbescheinigung

Benötigen Sie eine Lebensbescheinigung – zum Beispiel, weil Sie in der Schweiz Rente beziehen, aber im Ausland leben? Eine Lebensbescheinigung bestätigt offiziell, dass eine Person lebt und sofern verlangt, dass sie in der Gemeinde wohnhaft ist.

Für die Lebensbescheinigung müssen Sie am Schalter der Einwohnerdienste erscheinen.

Kann die Person nicht persönlich erscheinen, zum Beispiel wegen Demenz oder dauerhafter Bettlägerigkeit (länger als gesetzte Rücksendefrist Lebensbescheinigung), müssen den Einwohnerdiensten zwingend folgende Dokumente zusammen mit der vorgedruckten Lebensbescheinigung einreichen:

  • Aktuelles Arztzeugnis, welches bescheinigt, dass die Person nicht transportfähig ist. Das Arztzeugnis muss weniger als 30 Tage alt sein, ausser es ist unbefristet ausgestellt.
  • Aktuelle Heimbestätigung (weniger als 30 Tage alt), falls die Person Bewohnerin oder Bewohner eines Heimes ist.
  • Sofern die Person nicht in einem Heim lebt, muss die zuständige Beiständin oder der zuständige Beistand in einem Schreiben bestätigen, dass die Person noch am Leben ist und mit ihr oder ihm in persönlichem Kontakt steht.

Das Ausstellen einer Lebensbescheinigung kostet eine Gebühr von 20 Franken.