Stipendium

Eine Ausbildung ist immer mit Kosten verbunden. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gewähren der Kanton Bern und die Stadt Thun bei Bedarf Stipendien.

Bei der Berechnung der Stipendien wird das Einkommen und Vermögen von Ihnen und Ihren Eltern berücksichtigt. Der Prognoserechner des Kantons Bern zeigt Ihnen vorgängig, ob Sie Anspruch auf ein Stipendium haben. Die Stadt Thun gewährt Stipendien nicht in erster Instanz. Das heisst: Bei der Stadt Thun können Sie Ihr Gesuch erst einreichen, wenn der positive oder negative Stipendienentscheid des Kantons vorliegt. Weitere Kriterien sehen Sie im unten beschriebenen Vorgehen.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Ausbildung finden Sie hier.
 

Vorgehen

1. Gesuch bei der kantonalen Stipendienstelle online einreichen: Stipendiengesuch Kanton
2. Schriftliche Antwort abwarten.
3. Bei der Stadt Thun können Sie anschliessend ein Gesuch stellen, wenn:

  • Sie eine Erstausbildung absolvieren und Ihre Eltern in Thun wohnen;
  • Sie nach abgeschlossener Erstausbildung seit mindestens zwei Jahren in Thun wohnen.

Der Stiftungsrat Stipendienfonds der Stadt Thun behandelt die Gesuche jeweils im März, Juni und Dezember.

Gesuch Stipendienfonds Thun

Sie können das Gesuch online ausfüllen. Nach persönlicher Registrierung steht Ihnen das Gesuchformular online zur Verfügung. Sie können das Ausfüllen jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Ausfüllen des Formulars müssen Sie bzw. Ihre gesetzlichen Vertreter das Gesuch unterschreiben und mit den benötigten Beilagen dem Sekretariat des Stipendienfonds senden.

Kontakt

033 225 89 65
stipendien@thun.ch