Ordnungsbussen / Übertretungsanzeigen
Eine Ordnungsbusse ist eine Geldstrafe, die in einem vereinfachten Verfahren (Ordnungsbussenverfahren) erhoben wird. Die Grundlagen für dieses Verfahren bilden das eidgenössische Ordnungsbussengesetz sowie die eidgenössische und kantonale Ordnungsbussenverordnung.
Dieses vereinfachte Verfahren nimmt keine Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Person, welche für den Verkehrsregelverstoss verantwortlich ist. Die Höhe der einzelnen Ordnungsbussen sind in den Verordnungen verbindlich festgehalten.
Wird die Ordnungsbusse nicht bezahlt, müssen die Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet und das ordentliche Verfahren durchführt werden. Folgt ein Schuldspruch, fallen zusätzlich zur Busse Kosten an. Die Höhe der Kosten wird durch die Justiz festgelegt.
Digitales Bussenportal
Der QR-Code auf der Übertretungsanzeige kann mit der Kamera des Smartphones gescannt werden, um direkt zum digitalen Bussenportal der Stadt Thun zu gelangen. Alternativ kann der Einstieg über den Computer via bussen.thun.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfolgen. Für die Anmeldung im Bussenportal werden die Nummer auf der Übertretungsanzeige und das Fahrzeugkennzeichen benötigt. Im Portal kann die Ordnungsbusse mittels Kreditkarte, über Postfinance oder Twint direkt bezahlt werden. Zudem kann ein anderer Fahrzeuglenker oder eine andere Fahrzeuglenkerin gemeldet werden. Die Informationen stehen im Bussenportal in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Personen, die das Bussenportal nicht nutzen möchten oder können, erhalten 30 Tage nach der Ausstellung der Ordnungsbusse eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein und den entsprechenden Informationen per Post.
Ordnungsbussen Gemeinde Heimberg
Die Stadt Thun erledigt im Auftrag der Gemeinde Heimberg die Administration und das Inkasso bei Ordnungsbussen.
Sie sind mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden? Melden Sie sich bitte direkt bei der Gemeinde Heimberg, Abteilung Präsidiales, Alpenstrasse 26, Postfach, 3627 Heimberg, 033 439 20 20, praesidiales@heimberg.ch
Nützliche Links
Eidgenössische BussenverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ordnungsbussenverordnung des Kantons BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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| Häufige Fragen zum Thema Ordnungsbussen (PDF, 153 kB) | Download | 0 | Häufige Fragen zum Thema Ordnungsbussen |
| Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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| Polizeiinspektorat | 033 225 84 98 | polizeiinspektorat@thun.ch |