Umzug ausländischer Personen innerhalb Thun

Umzüge innerhalb der Gemeinde müssen den Einwohnerdiensten der Stadt Thun gemeldet werden. Bitte teilen Sie auch einen Wohnungswechsel innerhalb des gleichen Gebäudes mit.

Angehörige von EU/EFTA-Staaten

  • Sie können den Umzug entweder am Schalter der Einwohnerdienste vornehmen oder das Formular via eUmzugCH ausfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Abholungseinladung, sobald Sie Ihren neuen Ausländerausweis am Schalter der Einwohnerdienste anholen können.
  • Die Gebühr für diese Dienstleistung beträgt 30 Franken bzw. 12.50 Franken und ist bei der Abholung resp. bei eUmzugCH online zu begleichen. Die Kosten für den neuen Ausländerausweis werden zusätzlich verrechnet.

Angehörige von Drittstaaten

  • Bei gültigen Biometriedaten wird die Adressänderung vorgenommen, ohne dass ein neuer Ausländerausweis ausgestellt werden muss.
  • Die Gebühr für die persönliche Adressänderung am Schalter beträgt 30 Franken. Bei Nutzung von eUmzugCH wird die Gebühr online beglichen.

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