Kulturförderbeiträge

Die Stadt Thun fördert Kulturschaffende, Kulturveranstaltende sowie Kulturinstitutionen mit Projekt- und Werkbeiträgen in den Sparten Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, Tanz und Performance, Design, Jugendkultur sowie bei spartenübergreifenden Vorhaben.

Formelles

Vorgehen

Gesuche sind via Online-Dienst einzureichen (siehe jeweilige Beiträge unten). Die Eingabe bei der Stadt Thun muss zum gleichen Zeitpunkt erfolgen wie bei anderen Förderinstanzen. Weitere Gemeinden, zu denen das Projekt einen Bezug aufweist, sollen ebenfalls um Unterstützung angefragt werden.

Zwingend müssen Kulturschaffende zudem ein gleichlautendes Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen. Die Höhe des beim Kanton erfragten Unterstützungsbeitrages muss dem Total aller Gesucheingaben bei den Gemeinden des Kantons Bern entsprechen.

Voraussetzungen

Gesuche stellen können:

  • Professionelle Kulturschaffende und Gruppen, die in Thun leben und/oder arbeiten und in der Thuner Kulturszene aktiv sind.
  • Kulturelle Veranstaltende aus Thun.
  • Professionelle Kulturschaffende, Gruppen oder Veranstaltende für Projekte, die in Thun stattfinden oder die einen ausreichenden thematischen Bezug zu Thun haben.
  • Veranstalterinnen und Veranstalter sowie kulturelle Institutionen (z.B. Verlage oder Museen) für Projekte, an denen Thuner Kulturschaffende beteiligt sind.
  • Laiengruppen (Theater, Ensembles, Chöre) aus Thun für Projekte unter professioneller Leitung oder mit massgeblicher Beteiligung professioneller Kulturschaffender.

Formale Beurteilungskriterien

Eingereichte Gesuche prüft die Kulturabteilung auf folgende formale Kriterien:

  • Ausgefülltes Gesuchformular der Stadt Thun
  • Projektbeschrieb inkl. Zeitplan, Motivation, Zielsetzung, Öffentlichkeitsarbeit
  • Thematischer, geografischer oder personeller Bezug zur Stadt Thun
  • Gesuche bei weiteren Gemeinden und dem Amt für Kultur des Kantons Bern
  • Kurzbiographien der beteiligten Kulturschaffenden
  • Kurze Dokumentation über das bisherige Schaffen (inkl. Presseberichte der letzten zwei bis drei Projekte)

Qualitative Beurteilungskriterien

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Kulturabteilung nimmt die zuständige Kommission die fachliche und künstlerische Beurteilung der Gesuche vor. Die Kommission stützt sich dabei auf folgende Qualitätskriterien: Künstlerische Anerkennung in Fachkreisen, bei Publikum und Medien, Resonanz, Relevanz, innere Stimmigkeit, innovativer Ansatz oder gekonnter Umgang mit der Tradition.

Entscheid

Die Gesuchtellerinnen und Gesuchsteller werden jeweils drei bis vier Wochen nach der Sitzung der zuständigen Kommission schriftlich über den Entscheid informiert.

Wichtig: Die Unterstützungsentscheide der Gemeinden müssen die Gesuchstellenden dem Amt für Kultur des Kantons Bern mitteilen.

Die finanzielle Unterstützung gewährt die Stadt Thun nur, wenn das Projekt zustande kommt. Die Kulturförderbeiträge werden nach Abschluss des Projekts und nach Eingang der auf dem Eröffnungsbrief angeführten Abschlussunterlagen ausbezahlt. Auf Kulturförderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch.

Die Unterstützung durch die Stadt Thun muss sichtbar gemacht werden. Verwenden Sie dafür das offizielle Logo der Stadt Thun.

Kommissionen

Musikkommission

  • Gesuch für Beiträge an Musikprojekte
  • Gesuch für Beiträge an Tonträgerproduktionen
  • Gesuch für Werkbeitrag Komposition

Kommission für bildende Kunst

  • Gesuch für Projekt- und Werkbeiträge
  • Gesuch für Beiträge an Monografien und Werkkataloge

Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst

  • Gesuch für Beiträge an Publikationen
  • Gesuch für Beiträge an Filmproduktionen
  • Gesuch für Beiträge an Theater-, Kleinkunst- und Tanzproduktionen
  • Gesuch für Werkbeitrag Literatur

Nachfolgend finden Sie die relevanten Verordnungen

Beitrag an Musikprojekt

Bei Musikprojekten mit Uraufführung ist neben den übrigen Unterlagen ein Partitur-Ausschnitt der Komposition(en) einzureichen. Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der V…

Bei Musikprojekten mit Uraufführung ist neben den übrigen Unterlagen ein Partitur-Ausschnitt der Komposition(en) einzureichen. Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine sind:

  • 7. Februar 2024
  • 1. April 2024
  • 29. Mai 2024
  • 7. August 2024
  • 30. Oktober 2024

Beitrag an Tonträgerproduktion

Bei Tonträgerproduktionen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Links zu Demoaufnahmen oder Hörproben einzureichen. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Anlass, der Ver…

Bei Tonträgerproduktionen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Links zu Demoaufnahmen oder Hörproben einzureichen. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. 

Die Eingabetermine sind:

  • 7. Februar 2024
  • 1. April 2024
  • 29. Mai 2024
  • 7. August 2024
  • 30. Oktober 2024

Werkbeitrag an Komposition

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. …

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.

Die Eingabetermine sind:

  • 7. Februar 2024
  • 1. April 2024
  • 29. Mai 2024
  • 7. August 2024
  • 30. Oktober 2024

Beitrag an Theater, Kleinkunst und Tanzproduktion

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. D…

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst im 2024 sind:

  • 20. Februar
  • 21. Mai
  • 13. August
  • 5. November

Beitrag an Publikation

Bei Publikationen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Leseproben (maximal zehn Seiten) einzureichen. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung…

Bei Publikationen sind zusätzlich zu den vorgegebenen Unterlagen Leseproben (maximal zehn Seiten) einzureichen. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst im 2024 sind:

  • 20. Februar
  • 21. Mai
  • 13. August
  • 5. November

Werkbeitrag an Literatur

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. D…

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst im 2024 sind:

  • 20. Februar
  • 21. Mai
  • 13. August
  • 5. November

Beitrag an Filmproduktion

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabete…

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt. Die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst im 2024 sind:

  • 20. Februar
  • 21. Mai
  • 13. August
  • 5. November

Projekt- und Werkbeitrag (bildende Kunst)

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.  …

Gesuche müssen spätestens vier Monate vor dem Anlass, der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.  Die Eingabetermine sind:

  • 12. Februar 2024
  • 15. Mai 2024
  • 31. Juli 2024
  • 9. Oktober 2024 

Beitrag an Monografie und Werkkatalog (bildende Kunst)

Beiträge an monografische Publikationen und Werkkataloge im Bereich bildende Kunst werden in der Kommission für bildende Kunst behandelt. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor der Ve…

Beiträge an monografische Publikationen und Werkkataloge im Bereich bildende Kunst werden in der Kommission für bildende Kunst behandelt. Gesuche müssen spätestens zwei Monate vor der Veröffentlichung oder dem Beginn des Projektes in der Kulturabteilung eingehen.

Die Eingabetermine sind:

  • 12. Februar 2024
  • 15. Mai 2024
  • 31. Juli 2024
  • 9. Oktober 2024 

Beitrag an Projekt für Schülerinnen und Schüler

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vo…

Unterstützt werden kulturelle Projekte von Schulen, Klassen oder Jugendgruppen aus der Stadt Thun, in denen Schülerinnen und Schüler aktiv mitwirken. Auch kulturelle Aufführungen, die vorwiegend von Schülerinnen und Schülern aus Thun oder den Regionsgemeinden besuchen, werden gefördert.

  • Für Projekte in den Bereichen Theater, Musical, Tanz, Literatur und Film gelten die Eingabetermine der Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst:
    • 20. Februar 2024
    •  21. Mai 2024
    •  13. August 2024
    •  5. November 2024
  • Für Musikprojekte gelten die Eingabetermine der Musikkommission:
    • 7. Februar 2024
    • 1. April 2024
    • 29. Mai 2024
    • 7. August 2024
    • 30. Oktober 2024