Benutzung öffentlicher Grund: Gesuch

Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich. Pro Bewilligungsnehmerin und Bewilligungsnehmer werden pro Jahr bis zu vier Daten für eine Standaktion bewilligt.

Auch um das Betreiben eines Imbisstand anlässlich des Abendverkaufs bewilligen zu lassen, nutzen Sie das nachstehende Onlineformular.

Name Verantwortlich Telefon

Online-Formular