Fundbüro

Das städtische Fundbüro sammelt Fundsachen aus dem Thuner Gemeindegebiet und erfasst sämtliche Gegenstände elektronisch. Zudem nimmt es Verlustmeldungen entgegen und informiert die Besitzerin oder den Besitzer im Falle eines Fundes.

Fundsachen

Folgendes ist in Bezug auf Fundsachen wichtig zu wissen (Art. 720 – 722 Schweizerisches Zivilgesetzbuch):

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Stadt Thun abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von 10 Prozent des Wertes der Fundsache.
  • Falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres meldet, überlässt das Fundbüro den Fundgegenstand dem Finder oder der Finderin. Einzig Handys oder Computer werden in diesem Falle wegen des Datenschutzes nicht weitergegeben. Verzichtet die Finderin oder der Finder auf die Fundsache, wird diese an Brockenstuben zum Weiterverkauf abgegeben.
  • Besitzerinnen oder Besitzer entrichten bei Entgegennahme des Gegenstands eine Gebühr von 1 Prozent des Sachwertes (mindestens 2.- Franken).

 

Verlustmeldung

Haben Sie einen Gegenstand verloren? Eine Verlustmeldung können Sie über dieses Online-Formular machen.

 

Gegenstände einfach wiederfinden: Schlüsselfundmarken

Das Fundbüro verkauft vor Ort oder auf Wunsch per Post für 10.- Franken pro Stück unbefristet gültige Schlüsselfundmarken, registriert die Besitzerin oder den Besitzer im fundbüroeigenen System und übernimmt die Abwicklung im Falle eines Fundes.