Abmeldung bei Wegzug
Sie müssen sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Stadt Thun abmelden.
- Melden Sie sich persönlich mit einem Personalausweis (ID oder Pass) am Schalter der Einwohnerdienste
- oder füllen Sie das entsprechende Formular via eUmzugCH aus.
Achtung: Bitte beachten Sie, ob Ihre Zuzugsgemeinde eUmzugCH nutzt. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich nach Abmeldung persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Vorgehen bei Abmeldung als Wochenaufenthalter/-in
Sofern Sie als Wochenaufenthalter oder Wochenaufenthalterin angemeldet waren, müssen Sie sich mittels persönlichem Vorsprechen oder per E-Mail bei den Einwohnerdiensten der Stadt Thun abmelden. Eine Abmeldung mit dem Portal eUmzugCH ist nicht möglich.
Abmeldung minderjähriger Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht
Bei Abmeldung minderjähriger Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge nicht verheirateter, getrennter oder geschiedener Paare, sind die Hinweise in diesem Merkblatt zu beachten.
Wegzug ins Ausland
Melden Sie sich bei der Stadt Thun ab und nehmen Sie zusätzlich frühzeitig mit der Abteilung Steuern und Inkasso der Stadt Thun Kontakt auf.
Weitere Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.
Kontakt
Einwohnerdienste
Hofstettenstrasse 14
3600 Thun
033 225 82 49
einwohnerdienste@thun.ch
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 033 225 82 49 | einwohnerdienste@thun.ch |