Anmeldung durch Arbeitgebende
AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden bezahlt. Arbeitgebende müssen ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse anmelden.
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Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |