Anmeldung für Selbständigerwerbende
Selbständigerwerbende müssen ab dem auf ihren 17. Geburtstag folgenden 1. Januar Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsausfallversicherung (EO) entrichten.
Name |
---|
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
AHV-Zweigstelle | 033 225 82 59 | ahvzweigstelle@thun.ch |