Betreuungsgutscheine: Bestätigung der Arbeitssuche

Nicht nur arbeitende Eltern können Betreuungsgutscheine beantragen, auch Eltern auf Arbeitssuche. Geben die Erziehungsberechtigten an, dass sie einen Gutschein aufgrund der Arbeitssuche beantragen, wird ein Beleg verlangt. 

  • Wenn die gesuchstellende Person mit Unterstützung des RAV Arbeit sucht, stellt das RAV eine Bestätigung über die Bemühungen und den Umfang der Arbeitssuche aus.
  • Wenn die gesuchstellende Person vom Sozialdienst oder von einem regionalen Partner wirtschaftlich unterstützt wird, stellt der Sozialdienst oder der regionale Partner eine Bestätigung aus.