Betreuungsgutscheine: Bestätigung der Arbeitssuche
Nicht nur arbeitende Eltern können Betreuungsgutscheine beantragen, auch Eltern auf Arbeitssuche. Geben die Erziehungsberechtigten an, dass sie einen Gutschein aufgrund der Arbeitssuche beantragen, wird ein Beleg verlangt.
- Wenn die gesuchstellende Person mit Unterstützung des RAV Arbeit sucht, stellt das RAV eine Bestätigung über die Bemühungen und den Umfang der Arbeitssuche aus.
- Wenn die gesuchstellende Person vom Sozialdienst oder von einem regionalen Partner wirtschaftlich unterstützt wird, stellt der Sozialdienst oder der regionale Partner eine Bestätigung aus.
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Fachstelle Familie | 033 225 84 06 | familie@thun.ch |
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Amt für Bildung und Sport | 033 225 84 06 | abs@thun.ch |