Betriebskommission für die Eissportbetriebe
Zusammensetzung gemäss Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über die Betriebskommissionen für Sportstätten (BKSV):
- eine Vertretung des Amtes für Bildung und Sport
- je einer Vertretung des Betriebspersonals der Anlagen Kunsteisbahn und Curlinghalle sowie
- eine Vertretung pro Hauptnutzerverein
Personen
Name Vorname | Funktion | E-Mail-Adresse |
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