Betriebskommission für die Eissportbetriebe

7 Mitglieder

Zusammensetzung gemäss Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung über die Betriebskommissionen für Sportstätten (BKSV):
  • eine Vertretung des Amtes für Bildung und Sport
  • je einer Vertretung des Betriebspersonals der Anlagen Kunsteisbahn und Curlinghalle sowie
  • eine Vertretung pro Hauptnutzerverein

Personen

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