Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun (Kulturrat)

3 Delegierte

Organisationsreglement (OgR) des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun vom 9. September 2015

Artikel 23
  1. Der Kulturrat besteht aus den vom Gemeinderat der Verbandsgemeinden gewählten Delegierten:
  2. Der Gemeinderat jeder Verbandsgemeinde kann für jede Sitzung des Kulturrats a) eine oder mehrere, höchstens aber so viele Personen delegieren, wie sie Stimmen haben,
b) bestimmen, wer wie viele Stimmen stimmen vertritt.

Artikel 28
Im Kulturrat verfügen
a) Verbandsgemeinden mit bis zu 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern über eine Stimme,
b) grössere Verbandsgemeinden über je eine zusätzliche Stimme pro weitere 3000 Einwohnerinnen und Einwohner oder einen Bruchteil davon (Der Stadt Thun stehen 15 Stimmen zu).

Personen

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