Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun (Regionale Kulturkommission)
Organisationsreglement (OgR) des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun vom 9. September 2015
Artikel 35
Die Regionale Kulturkommission besteht aus sieben Mitglieder. Davon stehen zwei der Gemeinde Thun zu. Grundsätzlich können dieselben Personen sowohl im Kulturrat wie auch in der Regionalen Kulturkommission Einsitz nehmen.
Die Regionale Kulturkommission (Exekutive) wird vom Kulturrat (Legislative) gewählt.
Personen
Name Vorname | Funktion | E-Mail-Adresse |
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