Ordnungsdienst: Thuner Regierungsstatthalteramt sieht keinen Anlass für aufsichtsrechtliches Verfahren – Stadt hält an Kontrollpraxis fest

18. Januar 2024
Im letzten August wurde eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Stadt Thun eingereicht bezüglich der Erfragung von Personalien durch Mitarbeitende des Ordnungsdienstes. Das Regierungsstatthalteramt Thun hat keine Mängel festgestellt und sieht keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Die Stadt Thun hält an der bisherigen Kontrollpraxis fest.

Gemeinden sind gestützt auf die kantonale Polizeigesetzgebung befugt, Aufgaben im Bereich der Präventionsarbeit an private Organisationen zu übertragen. Die Stadt Thun macht von diesem Recht seit Jahren Gebrauch. In der Innenstadt ist die Berner Hunde Security GmbH (BHS) mit dem Ordnungsdienst betraut. Im letzten Herbst reichte Stadträtin Alice Kropf eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Gemeinderat ein bezüglich der aus ihrer Sicht rechtswidrigen Erfragung von Personalien durch Mitarbeitende des Ordnungsdienstes. Das Regierungsstatthalteramt Thun stellt fest, dass der Gemeinderat seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, und sieht keinen Anlass für ein aufsichtsrechtliches Verfahren. Somit hält die Stadt Thun an der bisherigen Praxis fest. Das Personal des Ordnungsdienstes kann Personen, die sich fehlbar verhalten, nach dem Namen fragen. Die Namensangabe ist freiwillig. «Der Einsatz des Ordnungsdienstes hat sich bewährt und wird von der Bevölkerung und den Geschäftsleuten geschätzt», so Gemeinderätin Eveline Salzmann.

Gemeinderat nimmt Sorgfaltspflicht wahr

Die Regierungsstatthalterin weist in ihrer Verfügung darauf hin, dass die Aufsicht über private Sicherheitsunternehmen bei der Kantonspolizei liegt und konstatiert, dass die Stadt in den vertraglichen Vereinbarungen mit der BHS das polizeiliche Gewaltmonopol einhalte. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der BHS und der Polizei, die in der Anzeige moniert wurde, besteht gemäss Regierungsstatthalterin kaum. Die Kantonspolizei stellt der BHS ein gutes Zeugnis aus. Die Auftragsvergabe der Stadt Thun an die BHS ist zudem an strenge Anforderungen geknüpft. Die Regierungsstatthalterin unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung beim Einsetzen von privaten Ordnungsdiensten. Sie stellt fest, dass der Gemeinderat seiner Sorgfaltspflicht nachkommt, zumal er 2015 bei tatsächlichen Missständen korrigierend eingegriffen und die Zusammenarbeit mit einem anderen Sicherheitsdienst beendet hatte. «Der Gemeinderat schaut weiterhin genau hin. Ein guter Gradmesser sind z.B. die positiven Rückmeldungen der Kantonspolizei und der Bar- und Clubbesitzerinnen und -besitzer», betont Gemeinderätin Eveline Salzmann. Zudem gingen bei der Stadt keine Reklamationen gegen die BHS ein, auch nicht von Direktbetroffenen.

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