Gelockerte Nachtruhebestimmungen treten am 1. März 2024 in Kraft

8. Februar 2024
Die Nachtruhe in Thun wird im Rahmen des totalrevidierten Ortspolizeireglements gelockert. Die neuen Nachtruhebestimmungen gelten ab dem 1. März.

Am 15. Dezember 2022 hatte der Stadtrat das totalrevidierte Ortspolizeireglement einstimmig genehmigt. Aufgrund einer Beschwerde gegen die Nachtruhebestimmungen konnte der Gemeinderat das neue Reglement am 1. Mai 2023 nur teilweise in Kraft setzen (vgl. Medienmitteilung vom 5. April 2023). Die Thuner Regierungsstatthalterin wies die Beschwerde am 11. September 2023 ab. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin wurde ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Das Verwaltungsgericht trat aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde ein. Aufgrund dieser Ausgangslage werden die neuen Nachtruhebestimmungen am 1. März in Kraft gesetzt:

  • Zwischen 23.00 und 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
  • Im Perimeter der Innenstadt gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag die Nachtruhe von 00.00 bis 06.00 Uhr 
Bisher galt die Nachtruhe auf dem ganzen Gemeindegebiet zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Luftbild Thun bei Nacht
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