Aufhebung des Einbahnregimes ist gemäss Modellberechnungen nicht erfolgsversprechend

30. Mai 2024
Die Aufhebung des Einbahnregimes in der Thuner Innenstadt führt zu einer Verschlechterung der Gesamtverkehrssituation. Dies zeigt die vertiefte Prüfung mit einer Verkehrssimulation. Für den Praxistest, das heisst für die Durchführung des Verkehrsversuchs, ist mit Kosten von 1,3 Millionen Franken zu rechnen. Im Juni entscheidet der Stadtrat über das Geschäft.

Als Resultat des Forumsprozesses zur Verbesserung der Verkehrssituation am rechten Seeufer setzten der Kanton Bern und die Stadt Thun Anfang 2022 diverse Sofortmassnahmen um. Die Massnahmen wirkten positiv, die quantitativen Ziele wurden jedoch knapp nicht erreicht. Ende 2022 beschloss der Thuner Gemeinderat deshalb, den Lauitorkreisel zu optimieren und die versuchsweise Teilaufhebung des Einbahnregimes auf der westlichen Aarequerung (Allmend- und Kuhbrücke) zu prüfen. Dazu formulierte er Erfolgs- und Misserfolgskriterien (vgl. Medienmitteilung vom 15.02.2022, Medienmitteilung vom 05.07.2022, Medienmitteilung vom 07.07.2022, Medienmitteilung vom 18.11.2022). Um die Auswirkungen einer Teilaufhebung des Einbahnverkehrs möglichst genau zu kennen, liess die Stadt ein Variantenstudium sowie eine Verkehrssimulation mittels Modellberechnungen durchführen. Die Ergebnisse zeigen, dass mit keiner der vier Varianten die Kriterien erreicht oder eingehalten werden (vgl. Stadtratsbericht in der Beilage). Die Verbesserung für den motorisierten Individualverkehr vom rechten Seeufer ist höchstens minimal. Die negativen Auswirkungen auf das städtische Strassennetz sind gross. Die Simulationen zeigen, dass die teilweise Aufhebung des Einbahnregimes insgesamt zu einer Verschlechterung der Situation führt und damit nicht zielführend ist.

Ein Versuch würde 1,3 Millionen Franken kosten

Für die Durchführung der versuchsweisen Teilaufhebung des Einbahnregimes ist mit Kosten in der Höhe von rund 1,3 Millionen Franken zu rechnen. Die hohe Summe ist unter anderem auf umfangreiche Baumassnahmen zurückzuführen. Miteingerechnet sind auch die Rückbaumassnahmen bei einem Abbruch oder bei einem negativen Ausgang des Versuchs. Damit die Aufhebung des Einbahnregimes nicht zum Verkehrskollaps führt, sind zudem verschiedene flankierende Verkehrslenkungsmassnahmen notwendig. Der ganze Versuch muss begleitet, überwacht und schliesslich ausgewertet werden.

Die betroffenen Gemeinden wurden befragt

Der Gemeinderat informierte die Gemeinden Sigriswil, Oberhofen, Hilterfingen und Steffisburg über die Ergebnisse der Prüfung. Keine der angeschriebenen Gemeinden befürwortet die Durchführung des Versuchs beim vorliegenden schlechten Kosten/Nutzen Verhältnis. Eine Kostenbeteiligung wird mehrheitlich abgelehnt oder nur bei massiv tieferen Kosten in Aussicht gestellt. Die Erfolgs- und Misserfolgskriterien stellten die vier Gemeinden nicht in Frage, alternative Messkriterien brachten sie keine vor. Kritisch angemerkt wurde, dass die Variante der Öffnung der Ost-Achse (Freienhofgasse) nicht geprüft worden sei.

Öffnung Ostachse von Anfang an ausgeschlossen

Die Öffnung des Einbahnsystems auf dem Ost-Ast (Freienhofgasse) wurde von Anfang an ausgeschlossen. Auch im Verkehrsforum beschränkte man sich auf die Teilaufhebung auf dem Westast. Die Strassengeometrie auf der östlichen Achse (Durchfahrtsbreite, Kurvenradien) lässt eine Verkehrsführung im Gegenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden inklusive Busbetrieb nicht zu. Die Lichtsignalanlage hätte dadurch längere Rotphasen, was zu noch mehr Rückstau führte. Die hinter dem Rotlicht wartenden Fahrzeuge in Richtung Maulbeerkreisel würden den Lauitorkreisel innert kürzester Zeit noch mehr blockieren. Die Lenkung des Verkehrs auf den Maulbeerkreisel führte dort zum Kollaps und zu zusätzlichem Stau. Insgesamt wäre eine Aufhebung des Einbahnverkehrs auf der Ost-Achse damit kontraproduktiv.

Gemeinderat setzt auf Gesamtverkehrslösung

Der Thuner Gemeinderat stellt sich die Frage, ob sich ein Verkehrsversuch in Anbetracht der hohen Kosten und des prognostizierten Misserfolgs verantworten lässt. Er vertritt zudem die Auffassung, dass mit Hochdruck die Gesamtverkehrslösung aus der «Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite» des Entwicklungsraums Thun (ERT) und ein umfassendes regionales Verkehrsmanagement weiterverfolgt und umgesetzt werden soll. Die Entscheidkompetenz für die Durchführung des Verkehrsversuchs für eine teilweise Aufhebung des Einbahnregimes liegt aufgrund der Kredithöhe beim Thuner Stadtrat. Das Parlament befindet am 13. Juni 2024 darüber.

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Bild: Beat Baumann (Leiter Tiefbauamt) und Reto Schertenleib (Gemeinderat, Vorsteher Bau und Liegenschaften) (vlnr) (Foto: © Patrick Liechti) Download 0 Bild: Beat Baumann (Leiter Tiefbauamt) und Reto Schertenleib (Gemeinderat, Vorsteher Bau und Liegenschaften) (vlnr) (Foto: © Patrick Liechti)
Dokument: Stadtratsbericht SRB Nr. 13/2024 «Verkehrsversuch Teilaufhebung Einbahnregime. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 1,3 Millionen Franken für einen Verkehrsversuch zur Teilaufhebung des Einbahnregimes» Download 1 Dokument: Stadtratsbericht SRB Nr. 13/2024 «Verkehrsversuch Teilaufhebung Einbahnregime. Bewilligung eines Verpflichtungskredites für eine neue Ausgabe von 1,3 Millionen Franken für einen Verkehrsversuch zur Teilaufhebung des Einbahnregimes»
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