«Stadtquartier Bahnhof Thun»: Bevölkerung ist gefragt

30. Juni 2025
Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung beim «Stadtquartier Bahnhof Thun» einbringen. Zudem hat die Stadt Thun mit der Erarbeitung des Freiraumkonzepts für das Stadtquartier sowie des Betriebs- und Gestaltungskonzepts für die Stadträume rund um den Bahnhof begonnen.

Das Stadtquartier Bahnhof ist ein Schlüsselgebiet der Thuner Stadtentwicklung und ein kantonaler Entwicklungsschwerpunkt (ESP). Nun liegt der kommunale Gebietsrichtplan vor. Die wichtigsten Entwicklungsziele und -grundsätze sowie entsprechende Massnahmen werden darin behördenverbindlich festgelegt. Der kommunale Gebietsrichtplan dient als Koordinations- und Steuerungsinstrument für den weiteren Planungsprozess und sichert die nachhaltige Entwicklung.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung haben die Bevölkerung und Interessierte die Möglichkeit, sich zum kommunalen Gebietsrichtplan zu äussern. Nach Auswertung und Einarbeitung der Ergebnisse wird der Gebietsrichtplan voraussichtlich Anfang 2026 dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Die Genehmigung kann ab Anfang 2027 erwartet werden.

Massnahmen des kommunalen Gebietsrichtplans

Der kommunale Gebietsrichtplan enthält einen umfassenden Katalog von Massnahmen für die kurz- bis langfristige Entwicklung des Stadtquartiers. Vorgesehen ist unter anderem die Aufhebung des Schotterverlads im Raum Scherzligen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die Innenentwicklung entsprechend den städtischen Zielen sowie den kantonalen und nationalen Vorgaben. Weitere wichtige Massnahmen betreffen die städtebauliche Entwicklung zu einem durchmischten Quartier mit Wohn-, Arbeits- und Freizeitnutzungen sowie mit hochwertigen Freiräumen. Weiter soll die Verkehrsdrehscheibe für Bus, Bahn und Schiff neuorganisiert und aufgewertet werden. Der Verkehr soll reduziert und Fuss- und Velowege verbessert werden. 
Der Gebietsrichtplan verortet die auf der Bahnhofsüdseite notwendigen Bushaltekanten neu im Bereich Seefeld- und Mönchstrasse/-platz. Damit wird die Veränderung umgesetzt, die der Stadtrat in seinem am 24. Oktober 2024 überwiesenen Postulat gegenüber dem räumlichen Entwicklungsleitbild gefordert hat. Mit der neuen Anordnung der Buskanten werden die Umsteigewege verkürzt, die Verkehrssicherheit erhöht und die Frutigenstrasse wird entlastet.

Intensive Planung

Dem kommunalen Gebietsrichtplan geht bereits ein langer Prozess voraus. Richtungsweisend war das Charrette-Verfahren, ein Planungsverfahren in direktem Austausch mit der Bevölkerung und den Planungspartnern (SBB, BLS, STI, Post, Stadt). Daraus abgeleitet hat die Stadt das räumliche Entwicklungsleitbild, welches die Basis für den kommunalen Gebietsrichtplan und die weiteren Planungsschritte ist. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 die für die nächsten Planungsarbeiten notwendigen Kredite gesprochen (vgl. Medienmitteilung vom 17. Juni 2024).

Weitere Planungsarbeiten

Parallel zum kommunalen Gebietsrichtplan treibt die Stadt Thun das Betriebs- und Gestaltungskonzept «Stadtraum Bahnhof Thun» sowie das Freiraumkonzept «Stadtquartier Bahnhof Thun» voran. Der Planungsstart erfolgte Ende April. In diesen Planungen werden das Freiraumgerüst des Stadtquartiers und die Verkehrsdrehscheibe konkretisiert. Das Ziel besteht darin, auf dieser Grundlage anschliessend erste Umsetzungsschritte zu starten.
Im Freiraumkonzept werden neben konzeptionellen Überlegungen auch Möglichkeiten erarbeitet, um das Stadtquartier mit temporären Veränderungen zu beleben. Dazu ist ein direkter Einbezug der interessierten Bevölkerung vorgesehen. 
Sowohl das Freiraumkonzept wie auch das Betriebs- und Gestaltungskonzept werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen.

 

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat der Stadt Thun bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 den Kommunalen Gebietsrichtplans «Stadtquartier Bahnhof Thun» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Mitwirkungsdokumente liegen vom 4. August bis und mit 8. September 2025 im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3600 Thun auf und sind im Internet auf der Dialogplattform der Stadt Thun (www.dialog.thun.ch/esp-bahnhof-thun) aufgeschaltet. 

Es gelten die ordentlichen Öffnungszeiten der Verwaltung, von Montag bis Freitag, 8.00 bis 11.45 und 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag, 16.00 Uhr).

Während der Auflagefrist können alle schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind schriftlich an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun, zu richten oder online über die Dialogplattform der Stadt Thun zu übermitteln.

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