Teil-Überbauungsordnung soll künftig das Bauen in der Berntorgasse regeln

28. August 2025
Die Stadt Thun will für das Gebiet Berntorgasse eine Teil-Überbauungsordnung (Teil-UeO) erlassen. Ziel ist es, das Altstadtgebiet zu schützen und gleichzeitig das Bewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Vom 29. August bis 7. Oktober 2025 liegen die Unterlagen der Teil-UeO öffentlich auf.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision (OPR) hat die Stadt Thun das alte Baureglement für das Bauen im Gebiet Berntorgasse weitgehend übernommen und die bestehende Zone mit Planungspflicht (ZPP) leicht präzisiert. Die ZPP wurde an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Der Viehmarktplatz wurde neu in den Perimeter der Zone mit Planungspflicht integriert. Auf diesem können nun neu auch provisorische Bauten (zum Beispiel für Gastronomienutzungen, Anlässe und dgl.) aufgestellt werden.

Einfacherer Ablauf für kleinere Bauvorhaben

Nachgelagert zur Ortsplanungsrevision soll jetzt eine Teil-Überbauungsordnung erlassen werden, ähnlich, wie das bereits für das Bälliz gemacht wurde (vgl. Medienmitteilung vom 16.05.2025). Damit benötigt künftig nicht mehr jedes Bauvorhaben innerhalb der ZPP ein planungsrechtliches Verfahren. Ziel der Stadt ist es, einerseits die prägenden Strukturmerkmale in der Berntorgasse zu erhalten und andererseits die Baubewilligungsverfahren für kleinere Bauvorhaben zu vereinfachen. Für grössere bauliche Veränderungen, die für das Ortsbild prägend sind, ist weiterhin ein qualitätssicherndes Verfahren, wie ein Wettbewerb oder ein Gutachterverfahren nötig. Die Unterlagen der neuen UeO liegen vom 29. August bis 7. Oktober 2025 öffentlich auf (vgl. unten).


Öffentliche Planauflage
Die Unterlagen der Überbauungsordnung liegen vom 29. August bis 7. Oktober 2025 öffentlich auf. Sie sind einsehbar von Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr (Freitag bis 16 Uhr) im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder unter www.thun.ch/auflage.

Berntorgasse von oben (Foto: Patrick Liechti)

 

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