Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» erfährt breite Akzeptanz
Rechtsgültige Planung bis Ende 2022
Die Planung wird nun wo erforderlich angepasst und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend findet die öffentliche Planauflage statt. Der Erlass der neuen Überbauungsordnung erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2022 die rechtsgültige Planung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren dazu parallel weitergeführt.