Bevölkerung kann sich zum regionalen Biberkonzept äussern

30. November 2023
Die Stadt Thun und die Gemeinden Amsoldingen, Thierachern und Stocken-Höfen haben unter Einbezug des Kantons und weiterer Fachstellen ein regionales Biberkonzept erarbeitet. Es zeigt Lösungen auf, wie der Biber seinen Lebensraum gestalten kann und gleichzeitig Schäden minimiert werden. Im Rahmen der Mitwirkung kann sich die Bevölkerung der vier Gemeinden bis zum 3. Januar 2024 zum Konzept äussern.

Anfang des 19. Jahrhunderts galt der Biber in der Schweiz als ausgerottet. In den 1950er-Jahren wurde das Nagetier erfolgreich wiederangesiedelt. In den letzten 15 Jahren hat sich der Biber stark vermehrt. Auch die Biberpopulation in der Region Thun ist deutlich gewachsen, wobei sich die Tiere insbesondere von der Aare aus in die Seitengewässer verbreiteten. Es kommt vermehrt zu Nutzungskonflikten: Biberdämme führen zu verstopften Abwasserkanälen, Schäden in der Landwirtschaft und überschwemmten Wegen. Zudem ist der alte Baumbestand entlang von Gewässern gefährdet, der Schutz der Bäume ist aufwändig und kostspielig. Um die Praxis im Umgang mit dem Biber zu vereinfachen, haben die Stadt Thun und die Gemeinden Amsoldingen, Thierachern und Stocken-Höfen das regionale Biberkonzept Thun West erstellt. Das Konzept wurde in einem partizipativen Prozess erarbeitet unter Einbezug des kantonalen Jagdinspektorats, des Berner Bauernverbands, Pro Natura Region Thun sowie der Armasuisse Immobilien. «Ziel ist es, ein gutes Miteinander von Mensch und Biber zu ermöglichen und Konflikte nachhaltig, überkommunal und unkompliziert zu entschärfen», so der Thuner Gemeinderat Reto Schertenleib. 

Schutz der Biber und gezielte Eingriffe zur Schadensminderung

Der Biber und sein Lebensraum sind per Gesetz geschützt. Eingriffe an Biberdämmen und -bauen sind zulässig, wenn diese der Vermeidung erheblicher Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen, Infrastrukturanlagen oder dem Siedlungsraum dienen. Jeder Eingriff bedarf heute einer separaten Bewilligung des kantonalen Jagdinspektorats. Das regionale Biberkonzept soll die Praxis mit einem ganzheitlichen Ansatz vereinfachen und gleichzeitig gewährleisten, dass der Biber seinen Lebensraum mittel- und langfristig einnehmen und gestalten kann. Das Konzept definiert im Gebiet der vier Gemeinden Ziele und Massnahmen im Umgang mit dem Biber und für eine nachhaltige Gewässerentwicklung. Im Fokus stehen Fliessgewässer und Seen, die für den Biber einen potenziellen Lebensraum darstellen. Nicht Teil des Perimeters ist der östliche Teil der Aare (nicht geeigneter Biberlebensraum wegen steiler Bachläufe) sowie der Glütschbach, wo die Biberthematik separat behandelt wird. Das übrige Gebiet wird in drei verschiedene Zonen (Zieltypen) unterteilt:

  • Zone 1: Vorrang Natur und natürliche Dynamik
  • Zone 2: Miteinander von Mensch und Biber
  • Zone 3: Vorrang Mensch und Handlungsfähigkeit im Schadenfall

Innerhalb der drei Zonen sind unterschiedliche Massnahmen vorgesehen. Die Gemeinden verpflichten sich, in allen drei Zonen Massnahmen umzusetzen, damit der Biber seinen Lebensraum längerfristig frei gestalten kann. Vor allem in den Zonen 2 und 3 sollen künftig im Rahmen einer fünfjährigen Verfügung des Kantons einzelne technische Eingriffe im Biberlebensraum zur Vermeidung von Schäden umgesetzt werden können, immer unter Berücksichtigung des Schutzstatus. Der zuständige Wildhüter oder die zuständige Wildhüterin ist beizuziehen bzw. zu informieren.

Mitwirkung Ende Jahr, Umsetzung im Frühling 2024

Im Rahmen des partizipativen Prozesses kann sich im nächsten Schritt auch die Bevölkerung zum Biberkonzept äussern. Vom 30. November 2023 bis zum 3. Januar 2024 läuft die öffentliche Mitwirkung in den vier Gemeinden (vgl. Infobox). Die Eingaben werden anschliessend geprüft, das Konzept wo nötig angepasst. Die Inkraftsetzung ist für Frühling 2024 vorgesehen. Das regionale Biberkonzept Thun West ist ein Pilotprojekt und kann als Grundlage für weitere überkommunale Biberkonzepte im Kanton Bern dienen.

 

Mitwirkung Stadt Thun
Unter www.dialog.thun.ch sind Konzept und Online-Umfrage abrufbar. 

Mitwirkung Gemeinde Amsoldingen
Unterlagen unter www.amsoldingen.ch
Eingaben per E-Mail an info@amsoldingen.ch.

Mitwirkung Gemeinde Thierachern
Unterlagen: www.thierachern.ch/aktuell/publikationen Eingaben an Gemeindeverwaltung Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern oder an bauverwaltung@thierachern.ch.

Mitwirkung Gemeinde Stocken-Höfen
Unterlagen: www.stocken-hoefen.ch/aktuelles/aus der Verwaltung Eingaben an Gemeindeverwaltung Stocken-Höfen, Stockhornstrasse 48, 3632 Oberstocken

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