Jugendsportförderung: Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportler

Die Stadt kann Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, welche ausserordentliche sportliche Leistungen erbracht haben, sowie Nachwuchsathletinnen und -athleten, die das Potenzial haben, solche Leistungen in Zukunft zu erbringen, mit Beiträgen direkt unterstützen. Als Spitzensportlerinnen und Spitzensportler gelten Athletinnen und Athleten, die einen intensiven Trainingsaufwand und sportliche Leistungen auf einem international hohen Niveau erbringen bzw. anstreben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Einzelsportlerin / Einzelsportler (keine einzelnen Mitglieder von Sportteams);
  • Wohnsitz in Thun oder Mitglied eines Thuner Sportvereins;
  • Inhaber/in eines entsprechenden Ausweises von Swiss Olympic;
  • olympische Sportart oder Sportart mit grosser Bedeutung für die Stadt Thun;
  • hoher persönlicher Aufwand (finanziell, zeitlich);
  • internationaler Leistungsausweis (z.B. Teilnahme an EM, WM, olympische Spiele, Universiade bzw. entsprechende Wettbewerbe im Nachwuchsbereich);
  • Bereitschaft für ein Engagement zugunsten der Stadt Thun, z.B. im Rahmen von Aktionen zur Förderung des Jugendsports. Der Beitrag ist für die ganze oder teilweise Deckung der Kosten im Zusammenhang mit der Spitzensportausübung (Trainings- und Wettkampfeinsätze, Ausbildung und Betreuung usw.) bestimmt. An die normalen Lebenshaltungskosten werden keine Beiträge gewährt. Zusätzlich zu den oben aufgeführten Leistungen können Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern Vergünstigungen für die Benützung gemeindeeigener Sportanlagen gewährt werden.
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