Kulturförderbeiträge: Gesuch für Kulturprojekte aller Sparten

Die Kulturförderung der Stadt Thun prüft Kulturfördergesuche aller Sparten, wenn folgende formale Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Fristgerechte Gesuchseingabe (drei Monate vor Durchführung/Veröffentlichung)
  • klarer Bezug zur Stadt Thun / zu den Regionsgemeinden Thun
  • Professioneller Standard
  • Vollständige Unterlagen

Auf Kulturförderbeiträge besteht kein Rechtsanspruch, jeder Entscheid wird ohne Präjudiz gefällt. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.

Fristen

Gesuche müssen fristgereicht bei der Kulturabteilung der Stadt Thun eingehen. Gesuche um Kulturförderbeiträge aller Sparten müssen spätestens drei Monate vor der Durchführung, dem Anlass oder der Veröffentlichung des Projektes bei der Kulturabteilung eingehen. Rückwirkende Unterstützung wird nicht gewährt.

Bezug zur Stadt Thun/zu den Regionsgemeinden Thun

Kulturprojekte können unterstützt werden, wenn sie einen klaren geografischen, personellen und/oder thematischen Bezug zur Stadt Thun/Regionsgemeinden Thun ausweisen.

  • Wohngemeinde: Kulturschaffende/r lebt oder Mehrheit der beteiligten Kulturschaffenden leben in der Stadt Thun/den Regionsgemeinden Thun und/oder prägen die Thuner Kulturszene aktiv mit. Geburts- oder Heimatort alleine erfüllen dieses Kriterium nicht.
  • Standortgemeinde: Der Sitz der juristischen Person (Organisation, Institution, Verein) ist in der Stadt Thun/den Regionsgemeinden Thun.
  • Durchführungsgemeinde: Das Kulturprojekt wird in der Stadt Thun/den Regionsgemeinden Thun durchgeführt.
  • Thematischer Bezug: Das Projekt weist einen klaren thematischen Ortsbezug aus (beispielsweise kulturhistorisches Sachbuch).

Professioneller Standard

Unterstützt werden Projekte von:

  • professionellen Kulturschaffende oder Gruppen
  • Laiengruppen (Theater, Ensembles, Chöre), die unter professioneller Leitung stehen oder mit massgeblicher Beteiligung professioneller Kulturschaffender
  • kulturell Veranstaltende, welche professionelle Kulturschaffende programmieren

Gesuchstellende müssen neben dem vollständigen Gesuchformular einen detaillierten Projektbeschrieb, eine Dokumentation über das bisherige Schaffen sowie ein vollständiges Budget mit Finanzierungsplan einreichen.

Projektbeschrieb

  • Beschrieb des Vorhabens inkl. Angaben zu Inhalt, Form und Umsetzung
  • Namen und Rollen der beteiligten Personen inkl. Kurzbiografien
  • Zeitplan, Realisierungszeitplan mit Zwischenetappen
  • Motivation und Zielsetzung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Ergänzung bei Musik, Literatur oder Interdisziplinärem

  • Schaffensprozess: Beschrieb des Kompositionsvorhabens bzw. Auszug aus der Partitur oder Hörbeispiele
  • Tonträgerproduktion: Hörproben (Links zu Demoaufnahmen), Angaben zu Auflage und Label
  • Druckkostenbeitrag: Leseprobe (max. 10 Seiten), Angaben zu Auflage und Verlag

Dokumentation über das bisherige Schaffen

  • Übersicht bisheriger kultureller Arbeiten, ggf. Arbeitsbeispiele
  • Pressespiegel (Auswahl)

Budget mit Finanzierungsplan                                                            

  • Personalkosten wie Honorare oder ähnliches zzgl. Sozialkosten (alle Arbeitsleistungen sind im Budget aufzuführen)
  • Sachkosten wie Herstellungs-, Umsetzungs- oder Durchführungskosten (bei Gastspielen ist ein Gastspielbudget einzureichen)
  • Einnahmen aus Gagen, Honoraren, Ticketing, Kollekte, Werbung oder Ähnlichem sowie Eigenleistungen
  • angefragte öffentliche und private Förderstelle (Fördergelder der öffentlichen Hand sind einzeln auszuweisen)

Bei Bedarf stellt Ihnen die Kulturabteilung Thun ein Vorlagebudget zu. Melden Sie sich hierzu bei kultur@thun.ch.
 

Weitere Gemeinden, zu denen das Projekt einen Bezug aufweist, sollen ebenfalls um Unterstützung angefragt werden. Kulturschaffende müssen zudem ein gleichlautendes Gesuch beim Amt für Kultur des Kantons Bern einreichen.

Musikkommission

  • 5. Februar 2025
  • 2. April 2025
  • 4. Juni 2025
  • 6. August 2025
  • 12. November 2025

Kommission für Literatur, Film und darstellende Kunst

  • 4. Februar 2025
  • 20. Mai 2025
  • 12. August 2025
  • 4. November 2025

Kommission für bildende Kunst

  • 10. Februar 2025
  • 22. Mai 2025
  • 28. Juli 2025
  • 9. Oktober 2025 

 

Zum Ausfüllen dieses Formulars bis zum Klick auf «Weiter» haben Sie aus technischen Gründen eine Stunde Zeit.

Name Verantwortlich Telefon

Online-Formular