AHV: Anmeldung durch Arbeitgebende
AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden bezahlt. Arbeitgebende müssen ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse anmelden.
AHV-Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden bezahlt. Arbeitgebende müssen ihre Arbeitnehmenden bei der Ausgleichskasse anmelden.