AHV: Anmeldung für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber

Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber sind im Allgemeinen Angestellte eines ausländischen Unternehmens ohne Betriebsstätte in der Schweiz. Auch sie sind beitragspflichtig. Die betreffenden Personen müssen der kantonalen Ausgleichskasse eine Anmeldung einreichen.

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