Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Bezug
Einen Anspruch auf EL haben Sie, wenn Sie mindestens:
- eine AHV oder IV Rente beziehen oder
- eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und volljährig sind oder
- ein Taggeld der IV (während mindestens 6 Monaten) beziehen und volljährig sind.
Sie müssen auch diese Bedingungen erfüllen:
- Ihr Wohnsitz und Ihr tatsächlicher Aufenthalt müssen im Kanton Bern sein
- die anerkannten Ausgaben müssen höher sein als die anrechenbaren Einnahmen