Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Rückerstattung Krankheitskosten

Krankheits- und Behinderungskosten können betroffene Personen rückerstatten lassen – allerdings nur, wenn die Behandlung oder der Kauf zu einem Zeitpunkt erfolgte, in welchem sie

  • Anspruch auf eine Rente der AHV oder IV hatten oder
  • nach vollendetem 18. Altersjahr Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV hatten oder
  • während mindestens 6 Monaten Anspruch auf ein Taggeld der IV hatten.

Sind Sie Ausländerin resp. Ausländer, Flüchtling oder staatenlos, muss zudem die Karenzfrist erfüllt gewesen sein, also die Wartefrist zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Moment ab dem Leistungen bezogen werden können.

Sie können Krankheitskosten innerhalb von 15 Monaten seit Rechnungsstellung geltend machen. Reichen Sie dazu Kopien von Belegen (keine Originale) bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde ein.

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